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ARCHIVVorrang gilt künftig auch bei Anhalten / Radfahrer immer bevorrechtigt
Belgien: Neue Rechts-vor-Links-Regelungen
Seit 1. März gilt auch in Belgien eine strikte Rechtsvorrang-Regel. Bislang verlor ein von rechts kommendes Fahrzeug
seinen Vorrang, wenn es stehen blieb. Dies führte in der Vergangenheit in Belgien immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten
und war vor allem für Ausländer schwer nachvollziehbar.
"Die alte Regel sorgte für Verwirrung und zahlreiche Konflikte. Ihre Abschaffung ist folglich logisch," zitiert der
Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) den belgischen Verkehrsminister Renaat Landuyt.
Auch bei Überquerung eines Trottoirs oder eines Radwegs bleibe der Rechtsvorrang fortan bestehen, bestätigte der Minister.
Die Vorfahrt gilt auch dann, wenn ein Autofahrer einen Zebrastreifen überquert, nachdem er angehalten hat, um (immer
vorrangige) Fußgänger queren zu lassen. Benützer von dezidiert ausgewiesenen Radwegen haben - gleich Fußgängern auf
Zebrastreifen - auch gegenüber Rechtskommenden immer Vorrang.
Nachrang- bzw. Vorrangstraßen existieren unverändert und sind entsprechend ausgezeichnet. Vorfahrtsstraßen sind in
Belgien jedoch nur auf tatsächliche Hauptachsen beschränkt und vor allem im Stadtgebiet seltener als in vielen
europäischen Städten. Vorsicht bei Fahrten in Belgien ist daher mehr denn je geboten - auch wenn der von rechts
Kommende kurz anhält.
text Hanno S. Ritter
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