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Ab Februar 2007: |
ADAC |
Warnwestenpflicht auch in Belgien |
Die Warnwesten-Pflicht in Europa kommt ... häppchenweise. Nach Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien,
Montenegro und der Slowakei tritt jetzt auch Belgien eine entsprechende Vorschrift in Kraft. Die Strafandrohung ist
offenbar undurchsichtig – und horrend.
Ab dem 1. Februar 2007 sind Fahrer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern in Belgien verpflichtet, eine reflektierende
Warnweste anzulegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen Gründen auf Autobahnen
und Kraftfahrstraßen verlassen.
Vorgeschrieben ist die Weste nur für den Fahrer. Empfehlenswert ist sie aber natürlich auch für die übrigen Autoinsassen,
wenn sie sich auf der Fahrbahn aufhalten. Verstöße gegen das Nichttragen werden laut ADAC mit Geldbußen zwischen 50 und
1.375 Euro geahndet.
Die üblichen, mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen Westen in gelb, orange oder rot sind auch in Belgien zulässig.