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Gericht: Werkstatt haftet voll für Motorschaden
Urteil: Autogas-Umrüster muss über Risiken aufklären
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Nach 14.000 gefahrenen Kilometern ließ der Mann eine Inspektion des Fahrzeugs bei einer Vertragswerkstatt durchführen. Kurz darauf traten massive Störungen auf. Wie sich herausstellte, hatten drei von vier Zylindern keine Kompression mehr. Die Ventilsitzringe waren für den Betrieb mit Autogas nicht hitzebeständig genug, der Motor damit hinüber.
Der Kunde machte die Werkstatt, die ihm die Autogasanlage eingebaut hatte, für den Schaden verantwortlich. Doch die war sich keiner Schuld bewusst und verwies auf ein angebliches Versagen der Inspektionswerkstatt. Die habe bei der Überprüfung eine notwendige Abstimmung zwischen Benzin- und Autogasmanagement versäumt, so die Leitung der Spezialwerkstatt. Der Fall landete vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab dem Kunden Recht (Urteil vom 17.03.2006;
Die Werkstatt wurde zur Rückzahlung der 2.520 Euro verurteilt und muss darüberhinaus noch knapp 12.000 Euro Schadensersatz für den kaputten Motor leisten. Im Gegenzug musste der Kunde die für ihn sowieso wertlos gewordene Autogasanlage wieder zurückgeben.












