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Kaum Besonderheiten in Bulgarien und Rumänien
Übersicht: Verkehrsregeln in den neuen EU-Ländern
Kinder unter 16 Jahren benötigen für Bulgarien einen Kinderausweis mit Lichtbild oder den Kinderreisepass. In Rumänien genügt für Kinder unter zehn Jahren der Eintrag im Eltern-Reisepass. Autofahrern empfiehlt der ADAC dringend, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Ein Internationaler Führerschein ist dagegen nicht notwendig.
Die Promillegrenze in Bulgarien liegt bei 0,5 Promille, Bußgelder für Alkohol am Steuer beginnen bei 200 Euro. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden mit 20 Euro geahndet.
In Rumänien gilt die 0,0-Promillegrenze, Verstöße kosten mindestens 50 Euro. Kleinere Tempoüberschreitungen bis 20 km/h kosten ab 15 Euro Bußgeld. Es gilt ganzjährig die Pflicht, mit Licht zu fahren.
In beiden Ländern darf innerorts mit 50 km/h gefahren werden, außerorts mit 90 km/h, Wohnmobile oder Gespanne sind auf 80 bzw. 70 km/h beschränkt. Das Tempolimit auf Autobahnen liegt in beiden Ländern bei 130 km/h.











