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Alle Jahre wieder: Tipps für den vernünftigen Transport nach Hause
Weihnachtsbaum-Transport: Sicherheit geht vor
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| Stamm nach vorne | ADAC |
| oder hinten? Weihnachtsbaum-Transport | |
Nur ein festgezurrter Baum wird bei einer Vollbremsung oder im Falle eines Unfalls nicht zum hoch gefährlichen "Geschoss". Selbstverständlich dürfte auch sein, dass der Baum die Sicht nach vorne, links und rechts nicht beeinträchtigen darf. Nach hinten ist dies zulässig - jedenfalls dann, wenn es sich nicht um ein Uralt-Auto mit nur einem Außenspiegel handelt.
Lässt sich die Hecklappe nicht mehr vollständig schließen, muss sie mit Spanngurten fixiert werden, etwa am Abschlepphaken. Vorsichtiges Agieren ist dabei geboten: Viele Heckklappen haben keine Vorrichtung dafür - und die Wischerachse ist für hohe Belastungen oft nicht ausgelegt. Bei offener Klappe dringen Abgase in den Innenraum ein; für gute Durchlüftung ist zu sorgen.
Beim Transport auf dem Dach empfiehlt der ADAC, dass die Spitze des Baumes nach hinten zeigt. So könne der Fahrtwind die Äste nicht beschädigen. Unserer Meinung nach ist das bei einem gut verschnürten Baum nicht das Problem - und die Spitze gehört nach vorne: Nur so landet bei einem Unfall im Zweifel die weichere Seite auf dem vorausfahrenden bzw. entgegenkommenden Auto. In jedem Fall gilt: Der Baum darf weder seitlich noch vorne über das Fahrzeug hinaus stehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende entsprechend gekennzeichnet werden, etwa mit einem gut befestigten roten Tuch. Wir empfehlen eine solches Vorgehen bereits bei wenigen Zentimetern Überstand.
Beim Verzurren mit dem Gepäckträger dürfen die Spanngurte natürlich nicht um die Äste geschlungen werden. Vielmehr ist der Stamm zu sichern, wobei auch hier Spanngurte verwendet werden müssen. Gummiexpander sind etwas für Fahrräder. Bei großen Bäumen ist die zulässige Dachlast und die Belastungsgrenze des Trägersystems zu beachten.
Alle Jahre wieder: Der ADAC weist darauf hin, dass beleuchteter Weihnachtsschmuck im oder am Wagen untersagt ist. Der Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett oder die Lichterkette auf der Hutablage können ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Vor allem aber beeinträchtigen solche Dekoartikel die Sicht und damit die Sicherheit.












