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Gericht: Parkendes Auto vor Ausfahrt ist entscheidene Unfallursache
Urteil: Falschparker haftet für Rangier-Unfall
Wie die meisten Menschen so sind, suchen sie die Schuld oder wenigstens die Haftung gerne bei Anderen, und so zog der Mann vor Gericht - und fand dort offene Ohren für sein Begehren auf Schadenersatz.
Der Richter entschied, das geparkte Auto sei die "entscheidende Unfallursache" gewesen (Urteil vom 21.07.2006;
Der Beklagte, also der Falschparker, respektive seine Haftpflichtversicherung müssen nach dem Urteil ein Viertel der Unfallkosten tragen. In dem gescheiterten Versuch, das deutlich erkennbare Hindernis zu umfahren, erkannte das Gericht gleichwohl ein "erhebliches Mitverschulden", so dass der Unglücksfahrer auf drei Viertel seines Schadens sitzen blieb.











