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Voraussetzung ist kommunale Verordnung / Etliche Feiertage ausgeschlossen
Bayern erlaubt Autowäsche an Sonn- und Feiertagen
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| Waschwasser und Weihwasser: | Aral |
| Bayern erlaubt Autowäsche an Sonntagen | |
Im übrigen sind Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag sowie die beiden Weihnachtsfeiertage von der Regelung ausgenommen. Grundlage ist die am 1. Juni in Kraft getretene Änderung des Feiertagsgesetzes und der "Bedürfnisgewerbeverordnung".
Die Neuregelung geht vor allem auf Tankstellenpächter an der österreichischen und tschechischen Grenze zurück, die sich zusätzlich zur Problematik der unterschiedlichen Spritpreise auch wegen des jenseits der Grenzen nicht existierenden Waschverbots benachteiligt sahen. Bereits im April 2005 hatte sich der bayrische Landtag auf eine Lockerung der entsprechenden Vorschriften im "Freistaat" verständigt.












