Eigentlich wollte der Anwalt Gutes für seinen Mandaten tun und zog vor Gericht – aber das klappte nicht.
Schlimmer noch: Der Anwalt selbst bekam eine Geldstrafe auferlegt, vom höchsten deutschen Gericht. Einstimmig und
"unanfechtbar".
Wenn man sich juristisch richtig ärgert, geht man umgangssprachlich und gedanklich schon mal "bis nach Karlsruhe" -
bis zum Bundesgerichtshof oder gar bis zum Bundesverfassungsgericht. Doch nicht jeder Lebenssachverhalt eignet
sich für eine Verfassungsbeschwerde, weswegen das kurz BVerfG genannte Gericht hier eine Vorprüfung vornimmt
und viele Fälle erst gar nicht zur Entscheidung annimmt (§ 93a BVerfGG).
Einen solchen Hinweis jedoch hatte ein Anwalt nicht ernst genommen und dennoch Verfassungsbeschwerde erhoben. Er begehrte
für seinen Mandanten die Aufhebung von Verfahrenskosten in Höhe von gut 25 Euro, die aus einer
Ordnungswidrigkeiten-Sache
resultierten. Dieses Verfahren - es ging um einen angeblichen Parkverstoß - hatte der Anwalt bzw. dessen Mandant zuvor
vor dem Amtsgericht Duisburg gewonnen.
Drei Richter des Bundesverfassungsgerichts mussten sich also der Sache annehmen, wobei der Ärger über den störrischen
Juristenkollegen offenbar groß war. "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen", heißt es in
Punkt 1 des am Donnerstag veröffentlichten Beschlusses vom 04.05.2006
(- 2 BvR 398/06 -), doch so richtig
in Fahrt kommen die Juristen erst anschließend.
"Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro (in Worten: fünfhundert
Euro) auferlegt, weil er entgegen einem entsprechenden Hinweis für den Beschwerdeführer eine offensichtlich
aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hat."
Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, heißt es in einer kurzen Begründung, dass es an der Erfüllung
seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose
Verfassungsbeschwerden behindert werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur
verzögert gewähren könne. "Diese Entscheidung ist unanfechtbar", schreiben die drei Bundesrichter abschließend unter
ihren einstimmig gefassten Beschluss.