Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Donnerstag, 28. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Rund 25.000 aktenkundige Verstöße monatlich

Handy-Verbot: Trotz Punktstrafe weiterhin viele Verstöße

Siehe Bildunterschrift
40 Euro und einen Punkt: ADAC
25.000 Handyverbot-Verstöße monatlich
Trotz Sicherheitsrisiko, möglicher Probleme nach einem Unfall und trotz eines drohenden Flensburg-Punkts kümmern sich viele Autofahrer nach wie vor nicht sonderlich um das vor zwei Jahren eingeführte Verbot, ohne Freisprechanlage im Auto zu telefonieren. Der Staat kassiert alleine dadurch monatlich eine Million Euro.
Fast 290.000 Autofahrer ließen sich 2005 mit dem Handy am Ohr erwischen. Im Jahr 2004, als das Verbot im April in Kraft getreten war, waren es noch 111.000. Das geht aus den jüngsten Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes hervor, wo das sogenannte Verkehrszentralregister (VZR) geführt wird.

Inzwischen hat sich die Zahl der aufgedeckten und verfolgten Verstöße bei rund 25.000 pro Monat eingependelt, so die Behörde. Das entspricht 25.000 Punkten und bei 40 Euro Strafe pro Verstoß einer Million Euro Bußgeld - pro Monat wohlgemerkt. Die mutmaßlich hohe Dunkelziffer ist hierbei nicht berücksichtigt.

Während der Anteil an den Verstößen gegen das Handy-Verbot (rund 42.000) bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 26 Jahren 14,5 Prozent beträgt, macht der Anteil dieser Personengruppe an der mindestens volljährigen Wohnbevölkerung 11,4 Prozent aus. Damit sind Fahranfänger und junge Leute - entgegen der Erwartung - nur leicht überproportional an Handy-Verstößen beteiligt.

Dagegen geht der mit 65,7 Prozent überwiegende Anteil der "Handy-Sünder" (190.000) zu Lasten der 26- bis 45-jährigen Verkehrsteilnehmer, die insgesamt lediglich einen Anteil von 36,1 Prozent aller Erwachsenen stellen. Der Rest geht auf das Konto von Menschen jenseits der 46 Jahre, wobei insgesamt weniger als ein Prozent auf Personen entfiel, die mindestens 65 Jahre alt waren.

Das Handy-Verbot ist in § 23 Abs. 1a StVO geregelt. Die Bestimmung lautet: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.