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Gericht: Einfachste Überlegungen zur Diebstahls-Vorbeuge missachtet
Urteil: Schlüsseldiebstahl - offene Terrassentür ist grob fahrlässig
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Die Versicherung weigerte sich später, für den Schaden aufzukommen. Zur Begründung hieß es, der Mann habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Es kam zum Prozess, und das Oberlandesgericht München gab der Versicherung Recht (Beschluss vom 25.10.2005,
Der Mann habe den Fahrzeugdiebstahl in der Tat durch grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ermöglicht, so die Richter. Wer eine ebenerdige Terrassentür nachts ohne besondere Sicherungsmaßnahmen offenlasse, der missachte einfachste Überlegungen zur Verhinderung des Eindringens Unbefugter. Der schlafende Mann sei weder bereit noch in der Lage gewesen, seine Habe vor Diebstahl zu schützen.
Dem Mann wäre allenfalls dann kein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen gewesen, wenn er den Autoschlüssel innerhalb der Wohnung besonders gesichert - zum Beispiel an einem vor unbefugten Zugriff geschützten Ort weggesperrt - hätte. Da er auch dies nicht getan habe, sei die Assekuranz von ihrer Leistungspflicht befreit, so das Gericht.












