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Keine Punkte nach Unfall durch Rückwärtsfahrt
Urteil: Keine erhöhte Sorgfaltspflicht auf Tankstellen-Gelände
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Dafür wurde sie nach dem Regelsatz mit 50 Euro und zwei Punkten in Flensburg bestraft, was sie so nicht akzeptieren mochte.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat später für einen solchen Fall das Vorliegen einer verschärften Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers verneint. In dem Beschluss vom 09.06.2005
Dies sei auf dem Gelände einer Tankstelle nicht der Fall. Die betroffene Frau musste daher lediglich eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro zahlen, und bekam auch keine Punkte.












