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Keine erhöhte Sorg- |
Shell |
faltspflicht auf Tankstellen-Gelände |
Beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht – wer sie nicht beachtet, erhält eine relativ starke
Strafe. Dies gilt jedoch nicht auf dem Gelände einer Tankstelle, entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt/Main.
In dem zugrundeliegenden, von den Verkehrsanwälten im Deutschen Anwaltverein mitgeteilten Fall war eine Autofahrerin
nach dem Tanken rückwärts rangiert und hatte dabei infolge Unachtsamkeit das hinter ihr stehende Fahrzeug beschädigt.
Dafür wurde sie nach dem Regelsatz mit 50 Euro und zwei Punkten in Flensburg bestraft, was sie so nicht akzeptieren
mochte.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat später für einen solchen Fall das Vorliegen einer verschärften Sorgfaltspflicht
des Kraftfahrers verneint. In dem Beschluss vom 09.06.2005
(- 901 Owi - 218 Js 19469/05 -) heißt es,
diese gelte nur im fließenden Verkehr, der wegen der Schnelligkeit einer erhöhten Aufmerksamkeit bedürfe.
Dies sei auf dem Gelände einer Tankstelle nicht der Fall. Die betroffene Frau musste daher lediglich eine Geldbuße in
Höhe von 35 Euro zahlen, und bekam auch keine Punkte.