|
Höhere Strafen: Bis zu |
|
5.000 Euro Geldbuße in Österreich |
Autofahrer in Österreich müssen ab sofort offenbar mit deutlich erhöhten Verkehrsstrafen rechnen. Wegen des
Vollstreckungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich betrifft dies auch deutsche Urlauber.
Wie der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart unter Berufung auf seinen alpenländischen Partnerclub ARBOE
mitteilte, wurden die Strafobergrenzen für Verstöße gegen das Kraftfahrgesetz mit Wirkung von diesem Freitag an
von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht.
Da die Strafhöhe nicht nach der Schwere des Delikts gestaffelt wurde, könne dieses Strafmaß im Extremfall auch
beispielsweise bei Nichttragen einer Warnweste erhoben werden, hieß es. Wer wer als Lenker eines Pkws mit schweren
technischen Mängeln aufgegriffen wird, kann jetzt mit 2.180 Euro belangt werden. Bisher betrug die Höchststrafe
insoweit 726 Euro.
Wer sein Kind im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert hat, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro statt
21 Euro rechnen und kommt dementsprechend nicht mit einer bloßen Verwarnung ("Organmandat") davon.
Noch mehr wundern muss man sich aus unserer Sicht über eine weitere Neuregelung, von der der ACE berichtet:
In Österreich sei es von sofort an erlaubt, auch bei guten Sichtverhältnissen die Nebelschlussleuchte einzuschalten.
Alle bisherigen Beschränkungen des Nebellichtes auf Nebel bzw. schlechte Sichtverhältnisse und enge Straßen seien
aufgehoben worden.
Zwischen Deutschland und Österreich besteht ein Abkommen über die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen.