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Mittwoch, 4. Dezember 2024
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ACE: Bußgelder bis 5.000 Euro möglich

Österreich: Deutliche Verschärfung von Verkehrsstrafen

Siehe Bildunterschrift
Höhere Strafen: Bis zu
5.000 Euro Geldbuße in Österreich
Autofahrer in Österreich müssen ab sofort offenbar mit deutlich erhöhten Verkehrsstrafen rechnen. Wegen des Vollstreckungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich betrifft dies auch deutsche Urlauber.
Wie der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart unter Berufung auf seinen alpenländischen Partnerclub ARBOE mitteilte, wurden die Strafobergrenzen für Verstöße gegen das Kraftfahrgesetz mit Wirkung von diesem Freitag an von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht.

Da die Strafhöhe nicht nach der Schwere des Delikts gestaffelt wurde, könne dieses Strafmaß im Extremfall auch beispielsweise bei Nichttragen einer Warnweste erhoben werden, hieß es. Wer wer als Lenker eines Pkws mit schweren technischen Mängeln aufgegriffen wird, kann jetzt mit 2.180 Euro belangt werden. Bisher betrug die Höchststrafe insoweit 726 Euro.

Wer sein Kind im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert hat, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro statt 21 Euro rechnen und kommt dementsprechend nicht mit einer bloßen Verwarnung ("Organmandat") davon.

Noch mehr wundern muss man sich aus unserer Sicht über eine weitere Neuregelung, von der der ACE berichtet: In Österreich sei es von sofort an erlaubt, auch bei guten Sichtverhältnissen die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Alle bisherigen Beschränkungen des Nebellichtes auf Nebel bzw. schlechte Sichtverhältnisse und enge Straßen seien aufgehoben worden.

Zwischen Deutschland und Österreich besteht ein Abkommen über die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen.
text  Hanno S. Ritter
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