archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
Gericht: Auch geparktes Auto befindet sich noch in Betrieb
Urteil: Halter haftet für brennendes Fahrzeug auf Parkplatz
![]() |
Den Schaden von insgesamt 1.942 Euro verlangte dessen Eigentümer vom Halter des ausgebrannten Fahrzeuges ersetzt. Dieser jedoch weigerte sich mit der Begründung, der Wagen sei geparkt worden und habe sich nicht mehr - wie vom Gesetzgeber für eine Haftung verlangt - in Betrieb befunden. Es kam zum Prozess.
Der Amtsrichter folgte der Argumentation des späteren Beklagten nicht und verurteilte diesen zur Übernahme des kompletten Schadens (Urteil vom 31.03.2005;
Ein Fahrzeug befinde sich auch dann noch in Betrieb, wenn es auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sei, so das Urteil. Der Betrieb ende erst, wenn das Auto an einem Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrsraums abgestellt werde. Die Haftung sei als Preis dafür anzusehen, dass dem Halter mit der Benutzung des Fahrzeuges erlaubt werde, eine "Gefahrenquelle zu eröffnen". Es müsse sich keine typische Gefahr des Kraftfahrzeugverkehrs verwirklichen.












