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Gericht: Straßenbahnfahrer dürften sich grundsätzlich auf Vorrang verlassen
Urteil: Autofahrer haftet für Straßenbahn-Auffahrunfall auf Sperrfläche
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Das OLG Hamm entschied, dass der Autofahrer alleine für den Unfall aufkommen müsse (Urteil vom 22.11.2004;
Demgegenüber treffe den Fahrer der Bahn keine Schuld. Straßenbahnfahrer dürften sich grundsätzlich darauf verlassen, dass Autofahrer ihnen Vorrang gewährten. Nur dann, wenn sich die Gefahr einer Kollision aufdränge und eine rechtzeitige Räumung der Gleise unwahrscheinlich sei, hätten sie die Pflicht, eine Notbremsung - die für ihre Fahrgäste ja nicht ungefährlich sei - vorzunehmen. Hier habe der Straßenbahnfahrer zunächst davon abgesehen, weil er annahm, der Autofahrer wolle abbiegen und den Fahrstreifen sofort wieder räumen.
Auch die so genannte Betriebsgefahr der Straßenbahn ändere nichts an der Alleinhaftung des Autofahrers. Zwar sei sie erhöht, weil die Bahn schienengebunden sei und einen besonders langen Bremsweg habe. Das Verschulden des Autofahrers wiege hier aber so schwer, dass die Betriebsgefahr der Bahn völlig zurücktrete, so das Gericht.












