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Fahrverbot für Lkw zur Entlastung stark frequentierter Urlaubsrouten
Ferienreiseverordnung: Erweitertes Lkw-Fahrverbot ab Samstag
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| Viele Autobahnen sind an | ADAC |
| den Reisewochenenden für Lkw meist tabu | |
Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnabschnitte und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln. Alle Details finden sich in der Ferienreiseverordnung, die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) eingesehen und heruntergeladen werden kann. Dort gibt es auch ein mehrsprachiges Faltblatt mit weiteren Informationen und einer Streckenkarte.
In Österreich gilt das erweiterte Lkw-Fahrverbot laut ADAC zusätzlich zur allgemeinen Sonntagspause, die bereits am Samstag um 15 Uhr beginnt, für Brummis an allen Samstagen vom 2. Juli bis 3. September zwischen 9 und 15 Uhr auf Abschnitten der Inntalautobahn und der Brennerautobahn sowie an allen Samstagen vom 2. Juli bis 10. September zwischen 8 und 15 Uhr auf Abschnitten der Südautobahn A 2, Teilen der A 4 sowie mehreren Bundesstraßen. Nicht betroffen von der Ausnahmeregelung in Österreich sind Brummifahrer in diesem Jahr auf der Tauern- sowie Pyhrn-Autobahn.
Auch in Italien wird das Lkw-Fahrverbot zur Hauptreisezeit verschärft. Auf den italienischen Fernstraßen darf der Schwerverkehr an allen Samstagen vom 2. Juli bis 3. September zwischen 7 und 24 Uhr nicht fahren. In Frankreich müssen Brummis an den Samstagen 16. Juli, 23. Juli, 30. Juli, 6. August sowie 20. August zwischen 7 und 19 Uhr eine zusätzliche Pause einlegen.












