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Unfall im Ausland: |
ADAC |
Wohl dem, der richtig versichert ist |
Wer mit dem Auto, Motorrad oder Wohnmobil in den Urlaub fährt, sollte sich zuvor erkundigen, ob auch der
Versicherungsschutz im jeweiligen Land gilt. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) vor der Urlaubszeit hin.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise ist nur in Europa gültig und in den außereuropäischen Gebieten, die zum
Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören (beispielsweise die Kanaren, Madeira,
Guadeloupe). In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann jedoch eine Erweiterung des Geltungsbereiches vereinbart werden.
Demgegenüber gehört laut GDV der asiatische Teil der Türkei nicht zu Europa, ebenso wenig Marokko. Vor der Reise dorthin
sollte man also unbedingt mit der eigenen Kfz-Versicherung sprechen.
In der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko), der Kraftfahrtunfallversicherung und beim Autoschutzbrief können
Erweiterungen, theoretisch aber auch Einschränkungen, des Geltungsbereichs vereinbart werden. Abweichungen sollten im
Versicherungsvertrag festgehalten sein.
Besondere Bedingungen gelten oftmals bei Mietwagen. Hier wird der Kaskoschutz für für ost- oder südeuropäische Länder
wegen des erhöhten Diebstahlrisikos bisweilen im Vertrag eingeschränkt, worauf Mieter unbedingt achten sollten.
Wer eine sogenannte "Grüne Karte" hat, die auch für außereuropäische Staaten gilt (z.B. asiatischer Teil der Türkei,
Israel, Marokko, Tunesien), hat dort auch Haftpflicht-Versicherungsschutz - allerdings nur zu den meist deutlich
niedrigeren Deckungssummen der jeweiligen Staaten. Weitere Informationen dazu finden sich auf der nachfolgend
verlinkten "Grüne Karte"-Website.