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Mittwoch, 4. Dezember 2024
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GDV: Asiatischer Teil der Türkei und Marokko sind nicht Europa

Autourlaub: Versicherungsschutz fürs Ausland prüfen

Siehe Bildunterschrift
Unfall im Ausland: ADAC
Wohl dem, der richtig versichert ist
Wer mit dem Auto, Motorrad oder Wohnmobil in den Urlaub fährt, sollte sich zuvor erkundigen, ob auch der Versicherungsschutz im jeweiligen Land gilt. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vor der Urlaubszeit hin.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise ist nur in Europa gültig und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören (beispielsweise die Kanaren, Madeira, Guadeloupe). In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann jedoch eine Erweiterung des Geltungsbereiches vereinbart werden.

Demgegenüber gehört laut GDV der asiatische Teil der Türkei nicht zu Europa, ebenso wenig Marokko. Vor der Reise dorthin sollte man also unbedingt mit der eigenen Kfz-Versicherung sprechen.

In der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko), der Kraftfahrtunfallversicherung und beim Autoschutzbrief können Erweiterungen, theoretisch aber auch Einschränkungen, des Geltungsbereichs vereinbart werden. Abweichungen sollten im Versicherungsvertrag festgehalten sein.

Besondere Bedingungen gelten oftmals bei Mietwagen. Hier wird der Kaskoschutz für für ost- oder südeuropäische Länder wegen des erhöhten Diebstahlrisikos bisweilen im Vertrag eingeschränkt, worauf Mieter unbedingt achten sollten.

Wer eine sogenannte "Grüne Karte" hat, die auch für außereuropäische Staaten gilt (z.B. asiatischer Teil der Türkei, Israel, Marokko, Tunesien), hat dort auch Haftpflicht-Versicherungsschutz - allerdings nur zu den meist deutlich niedrigeren Deckungssummen der jeweiligen Staaten. Weitere Informationen dazu finden sich auf der nachfolgend verlinkten "Grüne Karte"-Website.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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