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GDV: Asiatischer Teil der Türkei und Marokko sind nicht Europa
Autourlaub: Versicherungsschutz fürs Ausland prüfen
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| Unfall im Ausland: | ADAC |
| Wohl dem, der richtig versichert ist | |
Demgegenüber gehört laut GDV der asiatische Teil der Türkei nicht zu Europa, ebenso wenig Marokko. Vor der Reise dorthin sollte man also unbedingt mit der eigenen Kfz-Versicherung sprechen.
In der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko), der Kraftfahrtunfallversicherung und beim Autoschutzbrief können Erweiterungen, theoretisch aber auch Einschränkungen, des Geltungsbereichs vereinbart werden. Abweichungen sollten im Versicherungsvertrag festgehalten sein.
Besondere Bedingungen gelten oftmals bei Mietwagen. Hier wird der Kaskoschutz für für ost- oder südeuropäische Länder wegen des erhöhten Diebstahlrisikos bisweilen im Vertrag eingeschränkt, worauf Mieter unbedingt achten sollten.
Wer eine sogenannte "Grüne Karte" hat, die auch für außereuropäische Staaten gilt (z.B. asiatischer Teil der Türkei, Israel, Marokko, Tunesien), hat dort auch Haftpflicht-Versicherungsschutz - allerdings nur zu den meist deutlich niedrigeren Deckungssummen der jeweiligen Staaten. Weitere Informationen dazu finden sich auf der nachfolgend verlinkten "Grüne Karte"-Website.












