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Reboard-Sitze schützen Kleinkinder am besten
ADAC-Kindersitz-Test: Weniger als die Hälfte der Modelle ist gut
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| Immer noch Verbesserungs- | ADAC |
| bedarf: Kindersitze im ADAC-Test | |
Sitze für einen großen Altersbereich schnitten im Vergleich schlechter ab. Die Modelle für 1 bis 12 Jahre alte Kinder bekamen alle nur die Note "ausreichend", bester war hier der Chicco Max-3s für 100 Euro. Wer trotzdem solche ein Modell kaufen möchte, sollte nach ADAC-Rat nur Sitze mit Rückenstütze verwenden.
Bei dem Test hatte sich außerdem gezeigt, dass Sitze mit rückwärtsgerichteten Systemen die Belastung eines Kindernackens bei einem Unfall um das Fünffache reduzieren. Würden Kinder bis zu einem Alter von eineinhalb Jahren (etwa 13 Kilo Gewicht) entgegen der Fahrtrichtung sitzen, könne die Zahl der Verletzungen an der Halswirbelsäule "deutlich gesenkt" werden, so ADAC-Testleiter Andreas Ratzek.
Der Club fordert daher eine entsprechende Gesetzesänderung. Bisher ist der rückwärtsgerichtete Transport nur bis zum Alter von etwa neun Monaten (neun Kilo Gewicht) gesetzlich vorgeschrieben - allerdings gibt es kein Verbot für Eltern, diese Grenze im Sinne der ADAC-Forderung nach oben zu erhöhen.
Kriterien des Tests waren Sicherheit, Bedienung, Komfort und Gebrauch; Details dazu liegen nicht vor. Vor Kindersitzen aus dem Billig-Segment sollten sich Betroffene auf jeden Fall hüten - die Ergebnisse eines erst kürzlich ebenfalls vom ADAC durchgeführten Tests (Autokiste berichtete) waren verheerend.
In jedem Fall gilt, dass Eltern sich vor der Anschaffung eines Sitzes genau erkundigen sollten und unbedingt eine Testmontage im konkreten Auto und auch eine Sitzprobe mit dem Kind vornehmen sollten. Gebrauchte Sitze kommen nur in Frage, wenn ihr unfallfreies Vorleben zweifelsfrei feststeht. Einbau- und Bedienungsanleitung sind unbedingt und im Detail zu befolgen. Auch wenn der Sitz nicht benutzt wird, gehört er angeschnallt oder in den Kofferraum, damit er im Falle eines Falles nicht zum Geschoss und damit zur Gefahr für andere Passagiere wird. Wer rückwärtsgerichtete Sitze auf dem Beifahrerplatz verwendet, muss unbedingt den dortigen Airbag deaktivieren (lassen).












