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Auch Zahl der Verletzten deutlich gesunken / Mit Übersichtstabelle
Unfallstatistik März 2005: Gleichbleibend gute Tendenz
Insgesamt erfasste die Polizei im März 2005 rund 175.700 Straßenverkehrsunfälle, entsprechend einem Rückgang um 3,5 Prozent. Dabei ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden um 11 Prozent auf 21.500 wesentlich stärker zurückgegangen als die der Unfälle, bei denen lediglich Sachschaden entstand (– 2,3% auf 154.300).
Im ersten Quartal 2005 wurden insgesamt rund 526.500 Unfälle polizeilich aktenkundig, das entspricht ungefähr dem Wert des Vorjahreszeitraums. Dabei sanken die Unfälle mit Verletzten oder Toten um etwa 3,4 Prozent auf 64.000, während die Zahl der reinen Sachschaden-Crashs um ein halbes Prozent stieg, auf jetzt 462.500. Insgesamt gab es in den ersten drei Monaten 2005 rund 84.700 Verletzte und 1.083 Getötete bei Verkehrsunfällen, das sind 2,9 bzw. zehn Prozent weniger als vor Jahresfrist.
Bezogen auf die einzelnen Bundesländer und das erste Quartal ist die Zahl der Getöteten vor allem in Sachsen-Anhalt gestiegen (14 Prozent), Zuwächse im einstelligen Bereich melden Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, einen Gleichstand gibt es in Hamburg. In den übrigen zwölf Bundesländern ist die Tendenz positiv, vor allem in Schleswig-Holstein, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg.
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert, so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.











