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Donnerstag, 18. April 2024
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Bundesumweltministerium legt Eckpunkte einer neuen Verordnung vor

Künftig fünf verschiedene Abgasplaketten für Fahrzeuge

Die Pkw auf Deutschlands Straßen werden künftig wieder ein Stück hässlicher, die Sicht durch die Scheibe und damit jedenfalls am Rande die Sicherheit beeinträchtigt und die Zulassungs-Bürokratie weiter verschärft:

Das Bundesumweltministerium hat heute die Eckpunkte für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit vergleichsweise sauberen Dieselmotoren bundeseinheitlich geregelt werden soll. Diese dient dazu, "saubere" Fahrzeuge ganz oder teilweise von möglichen Verkehrsbeschränkungen vor dem Hintergrund der Feinstaub-Problematik auszunehmen.

Die Kennzeichnung betrifft Lkw, Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; sie wird durch verschiedene Plaketten realisiert: Fahrzeuge mit Dieselmotor werden nach der Höhe ihrer Partikelemissionen in drei Emissionsgruppen eingeteilt. Die Gruppen mit den jeweils höchsten Emissionen erhalten keine Plakette. An die besseren und besten Fahrzeuggruppen werden gelbe beziehungsweise grüne Plaketten ausgegeben, jeweils in runder Form.

Auch Fahrzeuge mit Otto-Motor erhalten eine Plakette. Hier soll farblich unterschieden werden zwischen denen mit geregeltem Katalysator (blaue Plakette) und denjenigen ohne Kat (schwarze Plakette), was sowohl widersprüchlich zur Diesel-Regelung anmutet als auch arg unscharf: Die Emissionsklassen werden beim Benziner nicht berücksichtigt, sondern nur die aussterbende Gattung Kat-loser Fahrzeuge.

Das Bundesumweltministerium kommt mit der Kennzeichnungsverordnung eigenen Angaben zufolge einer "einmütigen Bitte" der Länder-Verkehrsministerkonferenz nach. Soweit örtliche Fahrverbote verhängt werden sollen, wird es nun für die örtlichen Behörden möglich, dieses Verbot zu differenzieren und auf vergleichsweise schmutzige Diesel-Fahrzeuge zu beschränken. Die Besitzer eines rußarmen Fahrzeuges erhalten mit der Plakette einen Benutzervorteil. Damit entstehe für Diesel-Fahrer ein zusätzlicher Anreiz, ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachzurüsten, hieß es. Die Größe der Partikelemissionen soll offenbar unberücksichtigt bleiben, obwohl gerade die besonders kleinen Rußteilchen aus den Abgasen moderner Diesel für die Gesundheitsbelastungen sorgen.

Die Regelungen zur Anwendung von Fahrverboten und dgl. obliegen den Ländern.
text  Hanno S. Ritter
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