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Donnerstag, 25. April 2024
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Gericht: 88.000 Kilometer zu früh für "Kolbenfresser"

Urteil: Gebrauchtwagenhändler haftet für Motorschaden

Erleidet ein moderner Mittelklassewagen bei einem Kilometerstand von 88.000 km einen schweren Motorschaden, obwohl der Motor ausreichend mit Schmier- und Kühlmittel befüllt war, so spricht eine "tatsächliche Vermutung" dafür, dass der Motorschaden in einem technischen Mangel des Wagens begründet war.

Mit dieser Argumentation hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Klage eines Käufers stattgegeben, der von dem Verkäufer die Ersatzkosten für einen Austauschmotor verlangte. Der Kläger hatte bei dem Gebrauchtfahrzeughändler einen über vier Jahre alten Opel Vectra Diesel mit einem Kilometerstand von gut 80.000 km gekauft. Vier Monate und etwa 8.000 Kilometer später kam es zu einem Kolbenfresser, so dass der Kläger einen Austauschmotor einsetzen lassen musste.

Die Kosten hierfür in Höhe von gut 5.100 Euro verlangte er von dem Verkäufer, weil das Fahrzeug mangelhaft gewesen sei. Der Verkäufer argumentierte, dass die Ursache des Motorschadens ungeklärt sei und der Kläger einen Nachweis dadurch vereitelt habe, dass er den beschädigten Motor im Austausch weggegeben hatte.

Die Klage hatte dennoch Erfolg (Urteil vom 04.03.2005, - 24 U 198/04 -). Der Senat ging davon aus, dass das gekaufte Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war und der Kläger deshalb Schadensersatz verlangen könne. Der Kläger habe von einem modernen Mittelklassewagen mit Dieselmotor ohne weiteres eine Kilometerleistung in deutlich sechsstelligem Umfang erwarten können. Wenn das Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 88.000 km unvermittelt einen schweren Motorschaden erleide und nichts auf ein schadensursächliches Fehlverhalten des Benutzers deute, spreche dies dafür, dass der Motorschaden im "technischen Zustand des Wagens selbst" angelegt war, ohne dass es auf den exakten technischen Ursachenzusammenhang ankomme, so die Richter.

Bedienungsfehler als Schadensursache hatte der Senat ausgeschlossen, weil angesichts der "Einfachheit der technischen Bedienung" eines modernen Kraftwagens und des Standes der Technik ein Kolbenfresser nicht ernstlich durch solche hervorgerufen werden könne.
text  Hanno S. Ritter
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