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Gericht: 88.000 Kilometer zu früh für "Kolbenfresser"
Urteil: Gebrauchtwagenhändler haftet für Motorschaden
Mit dieser Argumentation hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Klage eines Käufers stattgegeben, der von dem Verkäufer die Ersatzkosten für einen Austauschmotor verlangte. Der Kläger hatte bei dem Gebrauchtfahrzeughändler einen über vier Jahre alten Opel Vectra Diesel mit einem Kilometerstand von gut 80.000 km gekauft. Vier Monate und etwa 8.000 Kilometer später kam es zu einem Kolbenfresser, so dass der Kläger einen Austauschmotor einsetzen lassen musste.
Die Kosten hierfür in Höhe von gut 5.100 Euro verlangte er von dem Verkäufer, weil das Fahrzeug mangelhaft gewesen sei. Der Verkäufer argumentierte, dass die Ursache des Motorschadens ungeklärt sei und der Kläger einen Nachweis dadurch vereitelt habe, dass er den beschädigten Motor im Austausch weggegeben hatte.
Die Klage hatte dennoch Erfolg (Urteil vom 04.03.2005,
Bedienungsfehler als Schadensursache hatte der Senat ausgeschlossen, weil angesichts der "Einfachheit der technischen Bedienung" eines modernen Kraftwagens und des Standes der Technik ein Kolbenfresser nicht ernstlich durch solche hervorgerufen werden könne.











