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Gericht: Augenblicksversagen allein schließt grobe Fahrlässigkeit nicht aus
Urteil: Existenzsorgen rechtfertigen keine Unaufmerksamkeit
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Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann an einer Kreuzung ein Stoppschild überfahren und einen Unfall verursacht. Als er den Schaden an seinem Fahrzeug später von seiner Kaskoversicherung ersetzt haben wollte, weigerte diese sich - unter Berufung auf eine grob fahrlässige Handlungsweise des Mannes. Der Unfallfahrer klagte daraufhin gegen die Assekuranz. Er vertrat die Ansicht, dass ihm keine grobe Fahrlässigkeit zur Last falle. Er habe das Schild nur deshalb übersehen, weil er einen Moment durch Existenzsorgen aufgrund von Arbeitslosigkeit abgelenkt gewesen sei.
Dem folgten die hanseatischen Richter nicht (OLG Hamburg, Beschluss vom 03.08.2004;
Das Überfahren einer Kreuzung berge immer hohe Gefahren, heißt es in dem Beschluss. Von einem "durchschnittlich sorgfältigen Kraftfahrer" müsse deshalb verlangt werden, dass er an Kreuzungen mit einem "Mindestmaß an Konzentration" heranfahre, das es ihm ermögliche, die Verkehrssignale und Schilder wahrzunehmen und zu beachten.
Besondere Umstände, die unter Anlegung dieses strengen Maßstabes das kurzzeitige Versagen des Unfallfahrers in einem milderen Licht erscheinen ließen, seien hier nicht gegeben. Der Mann habe sich nur auf Existenzsorgen aufgrund seiner Arbeitslosigkeit berufen. Das allein könne aber nicht erklären, dass und wieso er gerade in jenem Moment die Stoppschilder übersehen habe, und könne diese Verfehlung auch nicht in einem milderen Licht erscheinen lassen. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, und die Kaskoversicherung müsse nicht zahlen, so das Gericht.












