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Außerdem Ausbau der Halterhaftung und generelles Tempolimit gefordert
VCD fordert flächendeckende Radarüberwachung auf Autobahnen
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| VCD fordert | Autokiste |
| "flächendeckende" Radarüberwachung auf deutschen Autobahnen | |
Das Problem liege nicht in mangelhaften Gesetzen, heißt es in einer in Berlin verbreiteten Meldung. Vielmehr mangele es an Kontrollen und zureichender Strafverfolgung. Bei erwiesenen Vergehen, die Verletzungen oder sogar den Tod anderer Menschen zur Folge haben, müssten die bestehenden Möglichkeiten des Strafrechts ausgeschöpft werden, sagte Hermann-Josef Vogt, Mitglied im VCD-Bundesvorstand. "Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung sind definierte Straftatbestände, die auch im Straßenverkehr angewendet werden können und müssen".
Eine gerichtliche Verfolgung setze allerdings die Entdeckung der Straftat, ausreichende Beweise und die Verfolgung der Täter voraus. Daher fordert der VCD, die rund 12.000 Kilometer Bundesautobahnen, so wörtlich, "flächendeckend" mit stationären und mobilen Abstands- und Geschwindigkeitsmessgeräten auszustatten. Zudem sei es sinnvoll, die Ausdehnung der Halterhaftung zu prüfen.
Während eine Verschärfung des Strafrechts für nicht notwendig angesehen wird, steht der Club höheren Bußgeldern dagegen positiv gegenüber. Die vom Bundesverkehrsministerium vorgesehene Erhöhung und die Ausdehnung von Fahrverboten bei Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen gingen in die richtige Richtung, hieß es.
Um eine neue "Geschwindigkeitskultur" auf deutschen Straßen zu befördern, müsse zudem die deutsche Sonderstellung beim Tempolimit fallen. "In keinem anderen Land der Welt darf auf Autobahnen beliebig schnell gefahren werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist daher auch in Deutschland überfällig und muss auf die Tagesordnung", forderte der verkehrspolitische Sprecher des VCD, Gerd Lottsiepen.
Was genau der VCD unter "Rasern" versteht, blieb offen, zu vermuten ist aber, dass der Begriff wie in vielen Medien unreflektiert auf Stammtisch-Niveau verwendet wird und allgemein für alle stehen soll, die - wo, wann und um wieviel auch immer - zu schnell fahren. Auch über etwaige Gründe der "Drängelei" gibt es keine Einlassung des VCD.












