Die Unfallstatistik bleibt auch im Hinblick auf den September - in der Tendenz - sehr erfreulich. Nach den heute
veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes stieg zwar die Zahl der polizeilich aufgenommen Verkehrsunfälle
wie bereits im Vormonat leicht an, und zwar um ein Prozent auf rund 194.600. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden,
wie es im Amtsdeutsch heißt, sank dagegen erneut um zwei Prozent auf 33.000.
Dabei wurden 512 Menschen getötet - 18 Prozent weniger als im September 2003. Zugleich ist dies der niedrigste
Wert im Spätsommer-Monat seit Einführung der Statistik vor gut 50 Jahren für die damaligen elf Bundesländer. Die bisher
geringste Zahl an Verkehrstoten in einem September gab es 2001 mit 621. Weitere 42.200 (minus drei Prozent) Personen
wurden im September 2004 verletzt. Die Unfälle, bei denen lediglich Sachschaden entstand, sind im September 2004 gegenüber
dem Vorjahresmonat um zwei Prozent auf rund 161.600 gestiegen.
In den ersten neun Monaten des Jahres sank die Zahl der erfassten Unfälle um 0,6 Prozent auf rund 1,64 Millionen und die
der Unfälle mit Verletzten um sechs Prozent auf 254.400. Dabei wurden 329.100 Menschen verletzt und 4.289 getötet,
entsprechend einem Rückgang um sieben bzw. sogar 15 Prozent.
Auch bezogen auf die einzelnen Bundesländer ist die Statistik (siehe Tabelle) im Hinblick auf das Rumpfjahr
durchgehend grün gefärbt, sowohl hinsichtlich der Verletzten als auch der Getöteten. Bei den Verletzten gibt es
die geringsten Rückgänge in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, während Niedersachsen, Brandenburg,
Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern zweistellige Rückgänge vermelden. In Bezug auf die ums Leben gekommenen
Verkehrsteilnehmer fällt das Saarland mit nur 1,6 Prozent Rückgang auf, während alle anderen Länder mindestens
auf sechs Prozent kommen. Die positivsten Zahlen melden Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen
mit einem Rückgang um mehr als 20 Prozent. Vergleichswerte für den September alleine liegen nicht vor.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer
Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von
dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert.