|
"Nur bei Sixt können Leasing- |
Sixt |
verträge jederzeit aufgelöst und Autos sofort zurückgegeben werden - falls ein Mitarbeiter vorzeitig schlappmacht": Diese Sixt-Anzeige von 1999 liegt dem Verfahren zugrunde |
Sixt, größter deutscher Autovermieter, wird im Rechtsstreit mit dem früheren Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine (61)
alle juristischen Möglichkeiten bis zum Gang vor das Bundesverfassungsgericht ausschöpfen. Das Oberlandesgericht Hamburg
hatte in der vergangenen Woche eine erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, derzufolge Sixt Herrn Lafontaine eine
Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro zahlen soll.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Sixt-Werbung aus dem Jahr 1999, die kurz nach dem Rücktritt von Lafontaine erschienen
war. Die Anzeige zeigte das gesamte damalige Bundeskabinett mit einem durchgestrichenen Lafontaine. Darunter hieß es:
"Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit." Erst mehr als zwei Jahre nach Erscheinen der Anzeige machte
Lafontaine Ansprüche sowohl wegen Ehrverletzung als auch Nutzung seines Bildes geltend - zunächst laut Sixt in Höhe von
insgesamt über 250.000 Euro. Später wurde der Vorwurf der Ehrverletzung von ihm fallengelassen. Er verlangte nur noch
eine Vergütung für die angebliche Verletzung seiner kommerziellen Interessen durch die Verwendung des Bildes.
In vergleichbaren Fällen, in denen prominente Politiker Gegenstand von Sixt-Anzeigen waren, hatten sich beide Parteien auf
eine Spende von Sixt zugunsten einer sozialen Einrichtung geeinigt. Eine solche Einigung jedoch ließ Lafontaine
durch seine Anwälte zurückweisen. Zuletzt stand offenbar der seitens Sixt unterbreitete Vorschlag im Raum, 70.000 Euro
zugunsten einer Arbeitsloseninitiative in Ostdeutschland zu spenden. Auch den Vorschlag, das Gericht eine gemeinnützige
Organisation auswählen zu lassen, fand nicht die Zustimmung des SPD-Politikers ("Das Herz schlägt links").
Stattdessen forderte Lafontaine, dass die Summe ausschließlich an einen Saarbrücker Verein gegen die Beschneidung von
Mädchen und Frauen gezahlt werde. Dies lehnte Sixt ab, weil Christa Müller die Vorsitzende dieses Vereins ist - die
Ehefrau von Lafontaine.
Nun aber will der Autovermieter die Sache nicht auf sich sitzen lassen. Namentlich nicht genannte Rechtsexperten,
die sich bei Sixt gemeldet hätten, wollen den Angaben aus Pullach zufolge mit Verwunderung auf das Urteil des
Oberlandesgerichtes Hamburg reagiert haben. Eine in dem Rechtsstreit entscheidende Frage ist, ob die als hochrangiger
Politiker erworbene "Popularität" ein kommerzielles Vermarktungsrecht begründet, so wie es professionellen Werbeträger
wie zum Beispiel Sportlern oder Showstars zusteht. Deswegen gilt das Verfahren durchaus als Präzedenzfall.
Sixt-Chef Erich Sixt äußerte sich erstaunt darüber, dass Lafontaine "ein Problem damit habe, dass wir einen stolzen
Betrag zugunsten einer Arbeitsloseninitiative in Ostdeutschland spenden wollten." Für ihn sei dieser Fall von
grundsätzlicher Bedeutung. Sixt: "Wir werden alle juristischen Möglichkeiten nutzen, um zu klären, ob
einem früheren Bundesminister das gleiche Vermarktungsrecht zusteht wie Personen aus dem Showbusiness."