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Tempo 80 gilt jetzt auch auf der A8 bei Pforzheim und am Leonberger Dreieck
Baden-Württemberg: Weitere Tempolimits wegen Flüsterasphalt
Sogenannter Flüsterasphalt ist an sich eine gute Sache - weil er die Lärmbelastung für die Auto-Insassen und vor allem
für die Anwohner mindert; von immerhin fünf db(A) ist die Rede. Außerdem kann durch die Beschaffenheit des Materials
Regenwasser schneller abfließen, womit die Aquaplaning-Gefahr sinkt. Nicht so gut ist die Sache — um nicht zu sagen,
völlig daneben —, wenn der lärmschluckende Straßenbelag zu Unfällen führt, weil ihm die übliche Griffigkeit fehlt.
Das möglicherweise ist auf einigen Strecken in Baden-Württemberg der Fall, auf denen die Unfallzahlen seit Einsatz des
Flüsterasphalts deutlich gestiegen sind. Inzwischen hat das Verkehrsministerium reagiert und auf dem hauptsächlich
betroffenen Abschnitt der A 8 zwischen Karlsruhe und Karlsbad ein rigoroses Tempolimit von 80 km/h verhängt. Auslöser
dafür war ein tödlich endender Verkehrsunfall in der vergangenen Woche. Verkehrsminister Stefan Mappus (CDU) hatte
außerdem angeordnet, dass die vier Kilometer lange Teilstrecke neu gebaut werden muss, wofür Kosten von rund fünf
Millionen Euro genannt werden.
Nun hat das Ministerium auf einem zweiten Abschnitt der A8 zwischen Pforzheim-West und -Ost am Wochenende ebenfalls
schlechte Werte in Bezug auf die Griffigkeit gemessen und auch dort das Tempolimit verhängt. Dies gilt außerdem
für die Verbindungsrampe von der A 81 zur A 8 von Heilbronn in Richtung München (Leonberger Dreieck). Außerdem werden
die Autofahrer durch das Verkehrszeichen "Achtung, Schleudergefahr!" gewarnt. Die neue Maßnahme wurde vorsorglich
verhängt; eine Unfallhäufung ist hier nach Ministeriumsangaben bisher nicht zu beobachten gewesen.
Insgesamt bleibt die Sache für einen Außenstehenden nicht recht nachvollziehbar: Der Flüsterasphalt ist Medienberichten
zufolge noch an gut einem Dutzend weiteren Streckenabschnitten verbaut, auch dort gab es jedoch keine Unfallhäufung.
Unterdessen hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) das baden-württembergische Untersuchungsverfahren als
"ungeeignet" bezeichnet und die Fahrbahnsanierungen demzufolge als überflüssig eingestuft. Auch das Landgericht
Karlsruhe hatte kürzlich eine Klage eines verunfallten Autofahrers abgewiesen, nachdem der beauftragte Sachverständige
den Fahrbahnbelag als Unfallursache ausgeschlossen hatte (- 5 0 253/02 -). Das Urteil ist allerdings noch
nicht rechtskräftig, ferner laufen noch weitere ähnliche Verfahren gegen das Land.
Der mit Luft durchsetzte Flüsterasphalt wurde im "Ländle" streckenweise auch auf den Bundesstraßen 30, 31 und 36
verbaut.
text Hanno S. Ritter
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