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Donnerstag, 28. März 2024
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Tempo 80 gilt jetzt auch auf der A8 bei Pforzheim und am Leonberger Dreieck

Baden-Württemberg: Weitere Tempolimits wegen Flüsterasphalt

Sogenannter Flüsterasphalt ist an sich eine gute Sache - weil er die Lärmbelastung für die Auto-Insassen und vor allem für die Anwohner mindert; von immerhin fünf db(A) ist die Rede. Außerdem kann durch die Beschaffenheit des Materials Regenwasser schneller abfließen, womit die Aquaplaning-Gefahr sinkt. Nicht so gut ist die Sache — um nicht zu sagen, völlig daneben —, wenn der lärmschluckende Straßenbelag zu Unfällen führt, weil ihm die übliche Griffigkeit fehlt.

Das möglicherweise ist auf einigen Strecken in Baden-Württemberg der Fall, auf denen die Unfallzahlen seit Einsatz des Flüsterasphalts deutlich gestiegen sind. Inzwischen hat das Verkehrsministerium reagiert und auf dem hauptsächlich betroffenen Abschnitt der A 8 zwischen Karlsruhe und Karlsbad ein rigoroses Tempolimit von 80 km/h verhängt. Auslöser dafür war ein tödlich endender Verkehrsunfall in der vergangenen Woche. Verkehrsminister Stefan Mappus (CDU) hatte außerdem angeordnet, dass die vier Kilometer lange Teilstrecke neu gebaut werden muss, wofür Kosten von rund fünf Millionen Euro genannt werden.

Nun hat das Ministerium auf einem zweiten Abschnitt der A8 zwischen Pforzheim-West und -Ost am Wochenende ebenfalls schlechte Werte in Bezug auf die Griffigkeit gemessen und auch dort das Tempolimit verhängt. Dies gilt außerdem für die Verbindungsrampe von der A 81 zur A 8 von Heilbronn in Richtung München (Leonberger Dreieck). Außerdem werden die Autofahrer durch das Verkehrszeichen "Achtung, Schleudergefahr!" gewarnt. Die neue Maßnahme wurde vorsorglich verhängt; eine Unfallhäufung ist hier nach Ministeriumsangaben bisher nicht zu beobachten gewesen.

Insgesamt bleibt die Sache für einen Außenstehenden nicht recht nachvollziehbar: Der Flüsterasphalt ist Medienberichten zufolge noch an gut einem Dutzend weiteren Streckenabschnitten verbaut, auch dort gab es jedoch keine Unfallhäufung. Unterdessen hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) das baden-württembergische Untersuchungsverfahren als "ungeeignet" bezeichnet und die Fahrbahnsanierungen demzufolge als überflüssig eingestuft. Auch das Landgericht Karlsruhe hatte kürzlich eine Klage eines verunfallten Autofahrers abgewiesen, nachdem der beauftragte Sachverständige den Fahrbahnbelag als Unfallursache ausgeschlossen hatte (- 5 0 253/02 -). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, ferner laufen noch weitere ähnliche Verfahren gegen das Land.

Der mit Luft durchsetzte Flüsterasphalt wurde im "Ländle" streckenweise auch auf den Bundesstraßen 30, 31 und 36 verbaut.
text  Hanno S. Ritter
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