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Serien-Spoiler sind nicht betroffen
Große Alu-Heckflügel nicht mehr zulässig
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| "Erheblicher Mangel": | KÜS |
| Großer Heckflügel aus Alu | |
Konkret sollen den Angaben zufolge solche Anbauabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO und Begutachtungen nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO für Heckflügel aus Aluminium abgelehnt werden. Die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werde positive Teilegutachten von Heck-Aluspoilern zurückziehen und/oder sie für ungültig erklären. Anbaugutachten dürfen in Zukunft nicht mehr erfolgen, Einzelabnahmen nicht mehr vorgenommen werden. Bei der Vorstellung von Fahrzeugen mit solchen Heckspoilern zur Hauptuntersuchung wird ein "erheblicher Mangel" festgestellt und keine Plakette erteilt, auch wenn sie zuvor positiv begutachtet wurden.
Im Fachausschuss, dem auch ein KÜS-Mitglied angehört, wurde zur Begründung die Auffassung vertreten, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 Millimeter Radius bereits bei Geschwindigkeiten ab 36 km/h "wie ein Messer" wirken könne und so für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung darstelle.
Spoiler auf dem Heck von Kraftfahrzeugen haben ihren Ursprung im Motorsport. Hier sorgen sie bei hohen Geschwindigkeiten auf der Rennstrecke für mehr Abtrieb, also für mehr Anpressdruck auf die Fahrbahn, mehr Bodenhaftung und ermöglichen somit höhere Geschwindigkeiten. Im Automobil-Serienbau vermindern sie eher den Auftrieb und dienen vor allem dem sportlichen und dynamischen Aussehen eines Fahrzeuges. Fast alle Hersteller führen in ihren Modellprogrammen oder dem Zubehörangebot Spoiler. Die sind für den jeweiligen Typ geprüft und werden in der Regel nach § 19 StVZO positiv bewertet, auch wenn es sich um große Flügel, wie etwa an einem Mitsubishi EVO, handelt.












