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"Erheblicher Mangel": |
KÜS |
Großer Heckflügel aus Alu |
Hochstehende Heckspoiler, aus Aluminium gefertigt und von zwei Stützen gehalten, sind für viele einfach nur hässlich,
für manch andere dagegen Ausdruck von Sportlichkeit und Individualität und für wieder andere schlicht gefährlich. Zur
letzteren Gruppe gehört der Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK), der jetzt nach Informationen
der Sachverständigen-Organisation KÜS den Beschluss gefasst hat, solche Spoiler künftig nicht mehr zuzulassen.
Konkret sollen den Angaben zufolge solche Anbauabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO und Begutachtungen nach § 19 Abs. 2
in Verbindung mit § 21 StVZO für Heckflügel aus Aluminium abgelehnt werden. Die Akkreditierungsstelle des
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werde positive Teilegutachten von Heck-Aluspoilern zurückziehen und/oder sie für ungültig
erklären. Anbaugutachten dürfen in Zukunft nicht mehr erfolgen, Einzelabnahmen nicht mehr vorgenommen werden. Bei der
Vorstellung von Fahrzeugen mit solchen Heckspoilern zur Hauptuntersuchung wird ein "erheblicher Mangel" festgestellt
und keine Plakette erteilt, auch wenn sie zuvor positiv begutachtet wurden.
Im Fachausschuss, dem auch ein KÜS-Mitglied angehört, wurde zur Begründung die Auffassung vertreten, dass ein derart
hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 Millimeter Radius bereits bei Geschwindigkeiten ab 36 km/h "wie ein
Messer" wirken könne und so für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung darstelle.
Spoiler auf dem Heck von Kraftfahrzeugen haben ihren Ursprung im Motorsport. Hier sorgen sie bei hohen Geschwindigkeiten
auf der Rennstrecke für mehr Abtrieb, also für mehr Anpressdruck auf die Fahrbahn, mehr Bodenhaftung und ermöglichen somit
höhere Geschwindigkeiten. Im Automobil-Serienbau vermindern sie eher den Auftrieb und dienen vor allem dem sportlichen und
dynamischen Aussehen eines Fahrzeuges. Fast alle Hersteller führen in ihren Modellprogrammen oder dem Zubehörangebot
Spoiler. Die sind für den jeweiligen Typ geprüft und werden in der Regel nach § 19 StVZO positiv bewertet, auch wenn
es sich um große Flügel, wie etwa an einem Mitsubishi EVO, handelt.