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Pferdekoppel muss gesichert sein / Fahrlässiger Autofahrer trägt Hauptschuld
Urteil: Zur Haftungsfrage bei Unfall Auto vs. Pferd
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Ein Mann war nachts innerorts mit 70 km/h unterwegs gewesen. Auf der Straße, die er befuhr, liefen einige Pferde frei umher. Sie waren von einer Weide entwichen, nachdem Unbekannte das Tor geöffnet hatten. Eine Frau hatte die Tiere gesehen und versuchte, herannahende Autofahrer vom Straßenrand aus mit Handzeichen vor der Gefahr zu warnen. Der Mann, der 0,3 Promille Alkohol im Blut hatte, nahm die Warnung jedoch nicht wahr und fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit weiter. Prompt kollidierte er mit einem der Pferde.
Im Prozess stritten der Unfallfahrer und der Pferdehalter später darum, wer für den Schaden aufkommen müsse. Das OLG Celle entschied wie folgt (Urteil vom 13.05.2004;












