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Freitag, 29. März 2024
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Sonderregelungen weiterhin für Großbritannien, Irland, Schweden und Malta

Auslandsreisen: Tierhalter benötigen ab Oktober Heimtierausweis

Siehe Bildunterschrift
Auf Reisen benötigen ADAC
Tierhalter künftig einen neuen EU-
einheitlichen "Heimtierausweis"
Ab 1. Oktober wird die neue EU-weite Regelung zur Einführung eines Heimtierausweises in vollem Umfang angewandt. Mit dem Ausweis will die EU das Reisen mit Tieren - sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter - innerhalb der Mitgliedsländer einfacher gestalten. Die Besitzer von Katzen, Hunden und Frettchen müssen den Ausweis bei Reisen in einen anderen Mitgliedstaat mitführen. Er dient als Nachweis dafür, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Für die Mitnahme von Heimtieren in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich (wo strengere Kriterien gelten) ist dies die einzige Bedingung. Der Ausweis, der 25 nationale Dokumente ersetzt, kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen "Vorgeschichte" des Tieres. Die Tierbesitzer sollen so verreisen können, ohne sich zuvor über die Vorschriften im Zielland informieren zu müssen.

Nach der neuen, vereinfachten Regelung ist für die Mitnahme von Katzen, Hunden und Frettchen in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich eine gültige Tollwutimpfung die einzige Bedingung. Die Besitzer brauchen nur ihren Tierarzt aufzusuchen, damit dieser ihr Heimtier impft, den Tierausweis ausstellt und mit den Impfdaten aktualisiert. Ein von den Mitgliedstaaten in den kommenden acht Jahren einzuführender elektronischer Mikrochip (Transponder) soll eine einfache Kennzeichnung der Tiere ermöglichen, um sicherzustellen, dass Tier und Ausweis zusammengehören. Während der Übergangsfrist von acht Jahren ist auch eine Tätowierung zur Kennzeichnung der Tiere zulässig, außer im Vereinigten Königreich, Malta und Irland, wo der Transponder bereits jetzt Pflicht ist. Die Mitgliedstaaten können die Einreise von nichtgeimpften jungen Hunden und Katzen nach nationalen Bestimmungen zulassen.

Für die Mitnahme von Tieren nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich muss nach der Impfung eine Titrierung von Antikörpern (ein Test, mit dem geprüft wird, ob die Impfung wirksam war) durchgeführt werden (für das Vereinigte Königreich, Malta und Irland muss die Probenahme mindestens sechs Monate vor der Einreise, für Schweden mindestens 120 Tage nach der Impfung erfolgen).

Der Heimtierausweis ist im Wesentlichen für die Verbringung von Heimtieren zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestimmt. Er kann aber auch für Reisen in eines bzw. aus einem der Nachbarländer verwendet werden, die denselben Tollwutstatus wie die EU haben. Zu diesen Ländern zählen Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat.

Weitere Informationen über die neue Regelung sowie Fragen und Antworten zum Ausweis finden Sie unter dem Link im nachfolgenden Kasten.
text  Hanno S. Ritter
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