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ADAC fordert Helmpflicht für Quads
Fahren ab 16: Neue Führerschein-Klasse S ab Februar 2005
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| Ab Februar dürfen schon | ADAC |
| Sechzehnjährige sog. Quads fahren. Bisher gibt es keine Helmpflicht | |
Anders sieht es bei den preisgünstigeren drei- und vierrädrigen Spaßmobilen aus, den sogenannten Trikes und Quads, die schon in letzter Zeit einen Boom erleben und vor dem Hintergrund der neuen Führerscheinregelung, die Deutschland nach ADAC-Informationen auf Druck der EU hin einführt, erst richtig Verbreitung finden könnten. Dann allerdings befürchtet der Automobilclub nicht zu Unrecht steigende Unfallzahlen. Besonders pikant: Eine Helmpflicht besteht bisher jedenfalls grundsätzlich nicht. Es mache keinen Sinn, anzunehmen, dass für diese Fahrzeuge insoweit andere Kriterien als für Mofas oder Motorräder gelten sollen, kritisiert der ADAC.
Die Ausbildung zum neuen Führerschein der Klasse "S" umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Dabei muss die Prüfungsfahrt mindesten 30 Minuten dauern. Die Kosten für den Führerscheinerwerb werden auf rund 700 bis 900 Euro geschätzt. Wer bereits einen Führerschein der Klassen "B" (Pkw) oder "T" (Traktor) besitzt, darf die Fahrzeuge der neuen Klasse ebenfalls bewegen, die "Lappen" der Klassen "A" und "L" reichen demgegenüber nicht aus.












