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Ab Februar dürfen schon |
ADAC |
Sechzehnjährige sog. Quads fahren. Bisher gibt es keine Helmpflicht |
Ab dem 1. Februar des kommenden Jahres wird es in Deutschland möglich sein, erstmals schon im Alter von 16 Jahren
Auto zu fahren - und das sogar ohne Begleitperson. Voraussetzungen sind allerdings eine bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie Leistungsbeschränkungen. Daher dürften solche Modelle, die zudem teuer sind,
wohl keine größere Bedeutung erlangen.
Anders sieht es bei den preisgünstigeren drei- und vierrädrigen Spaßmobilen aus, den sogenannten Trikes und Quads, die
schon in letzter Zeit einen Boom erleben und vor dem Hintergrund der neuen Führerscheinregelung, die Deutschland nach
ADAC-Informationen auf Druck der EU hin einführt, erst richtig Verbreitung finden könnten. Dann allerdings befürchtet der
Automobilclub nicht zu Unrecht steigende Unfallzahlen. Besonders pikant: Eine Helmpflicht besteht bisher jedenfalls
grundsätzlich nicht. Es mache keinen Sinn, anzunehmen, dass für diese Fahrzeuge insoweit andere Kriterien als für Mofas
oder Motorräder gelten sollen, kritisiert der ADAC.
Die Ausbildung zum neuen Führerschein der Klasse "S" umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit
einer Prüfung abgeschlossen. Dabei muss die Prüfungsfahrt mindesten 30 Minuten dauern. Die Kosten für den
Führerscheinerwerb werden auf rund 700 bis 900 Euro geschätzt. Wer bereits einen Führerschein der Klassen "B" (Pkw)
oder "T" (Traktor) besitzt, darf die Fahrzeuge der neuen Klasse ebenfalls bewegen, die "Lappen" der Klassen "A" und "L"
reichen demgegenüber nicht aus.