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Gericht: Fahrverbot nur bei grob pflichtwidrigem Verhalten
Urteil: Temposünde durch Augenblicksversagen rechtfertigt kein Fahrverbot
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In dem zugrundeliegenden, vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall war ein Autofahrer nachts auf einer unbeleuchteten Straße unterwegs gewesen. Er passierte ein Ortsausgangs-Schild auf der linken Straßenseite und übersah dabei, dass sich rechts, auf gleicher Höhe, auch ein Ortseingangs-Schild befand, die beiden Dörfer also unmittelbar ineinander übergingen. In dem Glauben, sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu befinden, fuhr der Mann 96 km/h schnell, wurde erwischt und kassierte neben einem Bußgeld einen Monat Fahrverbot.
Letzteres sei aber zu Unrecht verhängt worden, entschied das Gericht (Beschluss vom 21.06.2004;












