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14 Prozent weniger Verkehrstote im ersten Halbjahr / Alle Zahlen im Überblick
Unfallstatistik: Positive Halbjahresbilanz und guter Juni
Insgesamt registrierte die Polizei rund 1,085 Millionen Unfälle, wovon 930.400 lediglich Sachschaden zur Folge hatten (+ 0,6 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2003). Bei den übrigen 155.200 (- 7%) wurden weitere 201.500 Menschen verletzt, was einem Rückgang um acht Prozent entspricht. Damit dürfte die teilweise vertretene These, die Zahl der Toten ginge nur zurück, weil heutzutage durch Sicherheitseinrichtungen wie Airbags mehr Menschen schwer verletzt überleben, nicht zu halten sein.
Bezogen auf die einzelnen Länder ging die Zahl der Getöteten im Vergleich zum ersten Halbjahr 2003 in allen Bundesländern ab, außer in Hamburg, wo sie stagnierte. Die stärksten Rückgänge in absoluten Zahlen verzeichneten Bayern (- 98 Getötete), Nordrhein-Westfalen (- 51), Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen (jeweils - 44), Rheinland-Pfalz sowie Baden-Württemberg und Thüringen; die geringsten Rückgänge der Verkehrstoten meldeten Berlin (- 4) und das Saarland (- 1). Prozentual betrachtet verbuchen Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Rheinland-Pfalz die beste Tendenz, während Sachsen und das Saarland am anderen Ende rangieren (siehe Tabelle).
Im ersten Halbjahr 2004 starben im Bundesdurchschnitt 32 Straßenverkehrsteilnehmer je 1 Mill. Einwohner. Weit über diesem Durchschnitt lagen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 54, Brandenburg mit 52 und Sachsen-Anhalt mit 46, weit darunter in den Stadtstaaten Bremen (6), Berlin (9) und Hamburg (12) sowie im Flächenland Nordrhein-Westfalen (21).
Die positive Tendenz setzte sich auch im Juni fort: 188.400 (+ 0,3%) Unfälle insgesamt haben die Statistiker notiert, davon 32.300 (- 10%) solche mit Personenschaden. Dabei wurden 512 (- 26%) Personen getötet und weitere 39.500 (- 15%) verletzt.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert.











