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Prüfungsdauer und -inhalte sowie Grundfahraufgaben ändern sich ab 1. Juli 2004
Neues von der Führerscheinprüfung
Bewerber für den Pkw-Führerschein müssen nur noch zwei statt drei Grundfahraufgaben meistern - etwa nach rechts rückwärts in eine Einfahrt fahren oder Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung. In der Ausbildung ist die bisher obligatorische Autobahnfahrt nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Allerdings muss die Fahrt über eine Straße mit zwei Fahrstreifen je Richtung führen, die durch Mittelstreifen oder Bebauung abgetrennt und damit Autobahn-ähnlich ist.
Sechs statt bisher fünf Grundfahraufgaben warten auf die Motorrad-Bewerber, zum Beispiel das Ausweichen mit Abbremsen oder Slalomfahrten im Schritttempo.
Auch bei den künftigen Lkw-Fahrern wurde der Prüfungsumfang aufgestockt. So müssen die angehenden Brummifahrer zum Beispiel zeigen, wie sie ihr Gefährt rückwärts versetzt an eine Rampe fahren - die typische Aufgabenstellung aus der Praxis, wenn es ans Be- und Entladen geht. Außerdem müssen die Aspiranten zeigen, dass sie rückwärts nach rechts in eine Kreuzung oder Einmündung fahren können - mit Anhänger bzw. Auflieger. Außerdem dauert die Prüfung für den Lkw- oder Busführerschein künftig 15 Minuten länger.
Ab 1. Oktober 2004 dann müssen Lkw und Anhänger in der Prüfung mit Beladung gefahren werden. Erst ab 1. Oktober 2013 gelten hingegen die neuen Vorschriften für die Prüfungsfahrzeuge, damit die Fahrschulen entsprechend lange Zeit für die Umstellung auf einen neuen Fuhrpark haben. Ein Lkw (Klasse C) etwa muss dann acht statt heute sieben Meter lang und der Aufbau mindestens so hoch und so breit sein wie die Führerkabine.











