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Bei grobem Einzelverschulden des Verletzten hat dieser keine Ansprüche
Urteil: Im Einzelfall keine Haftung aus Betriebsgefahr bei Unfall mit Fußgänger
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In dem zugrundeliegenden, vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall war ein Fiat-Fahrer im Dunkeln mit 40 km/h unterwegs gewesen. Plötzlich liefen zwei dunkel gekleidete Männer kurz vor ihm über die Fahrbahn. Das Ganze spielt sich innerhalb von ein bis zwei Sekunden ab, und der Kraftfahrer konnte nicht mehr reagieren. Einer der Fußgänger wurde von seinem Wagen erfasst und verletzt.
Später stellte sich der Verletzte auf den Standpunkt, der Autofahrer müsse für den Unfall mit haften, da er für die so genannte Betriebsgefahr seines Pkws einzustehen habe. Das Kammergericht Berlin sah das jedoch anders (Urteil vom 29.09.2003,












