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Gericht: Gewerblicher Kfz-Käufer handelt bei Verzicht auf Untersuchung grob fahrlässig
Urteil: Keine Arglist bei Hinweis auf atypisches Motorgeräusch
In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein gewerblicher Kfz-Händler einen Pkw gebraucht erworben. Der Verkäufer wies ihn bei den Vertragsverhandlungen darauf hin, dass regelmäßig beim Starten ein "Klickern" zu hören sei, was jedoch nach kurze Zeit verschwinde. Ohne das Fahrzeug zu untersuchen, kaufte der Kläger das Fahrzeug - und stellte anschließend einen Motorschaden fest. Vor Gericht argumentierte er, der Verkäufer habe das Geräusch bagatellisiert, es sei ein deutliches "Klappern" zu hören gewesen.
Dem konnten sich die Richter (Urteil vom 10.9.2003,











