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Kurz-Überblick über die Regelungen im neuen Europa
EU-Beitrittsländer: Lichtpflicht und andere Besonderheiten
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| Europa wird größer, aber die | |
| Verkehrsvorschriften sind nicht einheitlich | |
Lichtpflicht für Pkw und Motorräder auch am Tage herrscht in Estland, Lettland und Slowenien. In Litauen muss in den Wintermonaten (1. November bis 28./29. Februar) mit Licht gefahren werden, in Polen und Tschechien von Anfang Oktober bis Ende Februar (Motorräder in Polen ganzjährig), in der Slowakischen Republik vom 15. Oktober bis 15. März. In Ungarn gilt die Lichtpflicht ganzjährig, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Auch ohne Licht darf wie in Deutschland in Zypern und auf Malta gefahren werden.
In den baltischen Ländern ist bei Ampeln zu beachten, dass diese vor dem Umschalten auf Gelb grün blinken; bei Gelb darf nicht mehr gefahren werden. In Estland besteht Winterreifen-Pflicht von Anfang Dezember bis Ende Februar, Spikes sind bis 15. April erlaubt. Lettland verlangt in der Regel einen internationalen Führerschein, und allgemein gilt, dass jedenfalls mit der alten deutschen Pappe in rosa und vor allem in grau Probleme zu erwarten sind. Vorsichtshalber sollten jedenfalls diejenigen Autofahrer, die noch kein EU-Kennzeichen haben, auch ein D-Schild anbringen; aber auch mit EU-Kennzeichen erspart das aufgeklebte Landeskürzel im Zweifel Ärger.
In Slowenien muss während des gesamten Überholvorgangs geblinkt werden, außerdem ist ein Satz Ersatzglühbirnen mitzuführen. Letzteres gilt auch in der Tschechischen Republik. Dort werden auch abgelaufene deutsche TÜV- und AU-Plaketten verfolgt. Litauen kennt ferner eine Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers.
Malta-Reisende müssen sich neben dem Linksverkehr und den krummen Tempolimits wegen der "miles per hour"-Maßeinheit auch auf geschlossene Tankstellen an Sonn- und Feiertagen einstellen. Auf Zypern schließlich ist das Hupen zwischen 21 und 6 Uhr verboten, ferner müssen zwei Warndreiecke mitgeführt und im Fall eines Falles vor und hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Auch hier herrscht Linksverkehr.
Schließlich empfiehlt sich allgemein auch künftig die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte und wegen der teilweise niedrigen Deckungssummen der Abschluss einer Vollkasko-, Unfall- und Insassenversicherung. Die Promillegrenzen und Tempolimits finden Sie in den nachfolgend verlinkten Übersichten.












