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Europa wird größer, aber die |
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Verkehrsvorschriften sind nicht einheitlich |
Europa ist in der Nacht zum Samstag um zehn Länder größer geworden. Was die Verkehrsregeln betrifft, so behalten aber
die neuen Mitgliedsstaaten ganz im Sinne der alten "Vorbilder" auch künftig ihre Besonderheiten, die Urlaubs- oder
Geschäftsreisende beachten sollen, um Ärger zu vermeiden und den Geldbeutel zu schonen: Bisweilen wird mit
Verkehrssündern nicht zimperlich umgegangen. - Hier die wichtigsten Regelungen nach einer Information des ACE Auto Club
Europa im Überblick:
Lichtpflicht für Pkw und Motorräder auch am Tage herrscht in Estland, Lettland und Slowenien. In Litauen muss in den
Wintermonaten (1. November bis 28./29. Februar) mit Licht gefahren werden, in Polen und Tschechien von Anfang Oktober
bis Ende Februar (Motorräder in Polen ganzjährig), in der Slowakischen Republik vom 15. Oktober bis 15. März. In Ungarn
gilt die Lichtpflicht ganzjährig, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Auch ohne Licht darf wie in
Deutschland in Zypern und auf Malta gefahren werden.
In den baltischen Ländern ist bei Ampeln zu beachten, dass diese vor dem Umschalten auf Gelb grün blinken; bei
Gelb darf nicht mehr gefahren werden. In Estland besteht Winterreifen-Pflicht von Anfang Dezember bis Ende Februar,
Spikes sind bis 15. April erlaubt. Lettland verlangt in der Regel einen internationalen Führerschein, und allgemein gilt,
dass jedenfalls mit der alten deutschen Pappe in rosa und vor allem in grau Probleme zu erwarten sind. Vorsichtshalber
sollten jedenfalls diejenigen Autofahrer, die noch kein EU-Kennzeichen haben, auch ein D-Schild anbringen; aber auch mit
EU-Kennzeichen erspart das aufgeklebte Landeskürzel im Zweifel Ärger.
In Slowenien muss während des gesamten Überholvorgangs geblinkt werden, außerdem ist ein Satz Ersatzglühbirnen mitzuführen.
Letzteres gilt auch in der Tschechischen Republik. Dort werden auch abgelaufene deutsche TÜV- und AU-Plaketten verfolgt.
Litauen kennt ferner eine Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers.
Malta-Reisende müssen sich neben dem Linksverkehr und den krummen Tempolimits wegen der "miles per hour"-Maßeinheit
auch auf geschlossene Tankstellen an Sonn- und Feiertagen einstellen. Auf Zypern schließlich ist das Hupen zwischen
21 und 6 Uhr verboten, ferner müssen zwei Warndreiecke mitgeführt und im Fall eines Falles vor und hinter dem Fahrzeug
aufgestellt werden. Auch hier herrscht Linksverkehr.
Schließlich empfiehlt sich allgemein auch künftig die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte und wegen der teilweise
niedrigen Deckungssummen der Abschluss einer Vollkasko-, Unfall- und Insassenversicherung. Die Promillegrenzen und
Tempolimits finden Sie in den nachfolgend verlinkten Übersichten.