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Freitag, 29. März 2024
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Umwelthilfe spricht von "Diesel-Panzern"

Weiter Streit um Besteuerung schwerer Diesel-Geländewagen

Siehe Bildunterschrift
"Diesel-Panzer" Volkswagen
mit Steuersubvention? VW Touareg V10 TDI und andere schwere Diesel-Geländewagen sind in der Kritik
Um die steuerliche Behandlung schwerer Geländewagen mit Diesel-Motor gibt es weiter Streit. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) warf Verkehrsminister Stolpe in diesem Zusammenhang wörtlich "Lobbyismus für die Diesel-Panzer" vor. Stolpe blockiere die Beseitigung des Steuerprivilegs für solche Fahrzeuge. Es könne nicht angehen, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, dass die Käufer solcher teuren Autos mit einer um bis zu 80 Prozent reduzierten Kfz-Steuer für den hohen Spritverbrauch und die "extrem schlechten Abgaswerte" belohnt würden. Auch andere Umweltverbände und Verbraucherschutzorganisationen hatten sich entsprechend geäußert.

Hintergrund ist die Typ-Zulassung einiger Diesel-Geländewagen als "leichte Nutzfahrzeuge" statt als Pkw. Nach DUH-Meinung erfüllen solche Fahrzeuge - die Rede ist stets nur von VW Touareg, Mercedes M- und G-Klasse sowie BMW X5 - nicht einmal die Euro 3-Grenzwerte. Weil diese Fahrzeuge alle ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen haben, könnten die Hersteller hier eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte beanspruchen und so über den Umweg des "leichten Nutzfahrzeugs" dennoch die Typzulassung erhalten. Als Ergebnis zahle ein Touareg-Fahrer mit dem 313 PS starken V10-TDI nur gut 185 statt 741,50 Euro Steuer an den Fiskus.

Bundesumweltmninister Trittin, so die DUH, habe schon im März 2003 zugesagt, sich um eine Beseitigung des Steuerschlupflochs zu kümmern, sei aber an Stolpe gescheitert. Dieser sei nach einer Intervention der Autoindustrie eingeknickt und habe eine bereits auf Arbeitsebene abgestimmte Regelung "in letzter Minute" verhindert. Damit würde Stolpe die Fahrer solcher Fahrzeuge mit jährlich 200 Millionen Euro Kfz-Steuerbefreiung subventionieren.

Der Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen (VDIK) riet dagegen von einer Rechtsänderung ab. "Davor kann ich in der momentan schwierigen Wirtschaftslage nur warnen", sagte der stellvertretende VDIK-Geschäftsführer Bernd Mayer der Berliner Zeitung. Von der geltenden Regelung profitierten vor allem kleine Handwerksbetriebe, die für ihre Arbeit beispielsweise Pick-up-Fahrzeuge einsetzen. Privat genutzte Geländewagen, die ebenfalls unter die Steuervergünstigung fallen können, würden nur einen wesentlich kleineren Teil der begünstigten Fahrzeuge ausmachen. "Mit einer Änderung richtet man daher mehr Schaden an, als man Gutes tut", so Mayer.

Auch bei VW hält man von Änderungen offenbar nichts. Die Berliner Zeitung zitiert Unternehmenssprecher Jörg Walz mit den Worten, es gäbe heute schon genügend Anreize, sich ein verbrauchsgünstiges Auto anzuschaffen. "Der Staat kassiert beim Tanken nämlich ganz schön mit, weil Mineralöl-, Mehrwert- und Ökosteuer einen großen Anteil der Spritkosten ausmachen." Walz gab außerdem zu bedenken, dass die Kraftfahrzeug-Steuer gerade bei teuren Modellen nicht die einzige Maßgabe bei der Kaufentscheidung sei.
text  Hanno S. Ritter
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