Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Donnerstag, 28. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 3 Minuten
Handysünder kassieren künftig auch einen Punkt

Härtere Strafen für einige Verkehrssünden ab April

Siehe Bildunterschrift
Handy am Ohr: ADAC
Künftig 40 Euro und einen Punkt
Eine Hand am Steuer, in der anderen das Handy - um das geltende Handy-Verbot am Steuer scheren sich Deutschlands Autofahrer wenig: Jeder Dritte hält sich nicht daran, wie eine repräsentative Studie der AXA-Versicherung ergeben hat. Künftig aber sollte man sich diese Angewohnheit noch gründlicher überlegen als bisher: Ab dem 1. April steigt das Bußgeld von 30 auf 40 Euro, vor allem aber gibt es künftig einen Punkt in Flensburg für den, der sich erwischen lässt. Weil die Polizei mehr und mehr dazu übergeht, den Verstoß auch ohne ein Anhalten an Ort und Stelle zu verfolgen (und damit meist auch durchkommt), ist die Chance nicht allzu klein, sich beim Telefonieren wirklich Punkte einzufangen.

Erlaubt bleibt das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung (FSE), bei der das Handy nicht in der Hand gehalten wird - in punkto Sicherheit eine zweifelhafte Ausnahme, weil die Ablenkung ja in der Regel durch das Gespräch und nicht durch die beschäftigte Hand hervorgerufen wird. Wer keine FSE hat, muss zum Telefonieren (oder SMS-Schreiben) anhalten und den Motor abstellen - letzteres eine typisch deutsche Regelung, mag man hinzufügen, die unter Sicherheitsaspekten überhaupt keinen Sinn macht.

Weitere Änderungen ab April betreffen Lkw- und Busfahrer: Auch hier steigt das Bußgeld von 30 auf 40 Euro und gibt es einen Punkt für Überholmanöver mit geringen Geschwindigkeitsdifferenzen - die "Elefantenrennen" finden in Deutschland kein Verständnis. Mit höheren Geldbußen und Punkten in Flensburg bestraft werden laut ACE Auto Club Europa auch Fahrer von Bussen und Lastern, wenn ihre Fahrzeuge technische Mängel etwa an Lenkung und Bremsen aufweisen oder wenn beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen und TÜV-Kontrollfristen missachtet worden sind. Auch die Illumination von Führerhäusern mit Lichtgirlanden ist verboten, eine Zuwiderhandlung wird mit 20 statt bislang 5 Euro geahndet.

Stärker zur Kasse gebeten werden Autofahrer, die mit ihrem Fahrzeug im Bereich von Einfahrten und Engstellen den Einsatz von Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrautos behindern. Auch hier werden künftig 40 Euro und ein Punkt im Zentralregister fällig - von den möglichen Abschleppkosten einmal abgesehen. Ebenfalls neu im Strafkatalog: Falsches Einfahren in den Kreisverkehr. Das Delikt wurde bislang nicht geahndet und wird von April an 20 Euro kosten. Gemeint ist nicht das verbotene Blinken bei Einfahrt, sondern das Einfahren nach links, mit dem Uhrzeigersinn - im Vergleich zur Gefährlichkeit und der notwendigen Dummheit darf die Strafe geradezu als Schnäppchen gelten.

Die Teilnahme an illegalen Autorennen kostet künftig 1.000 Euro und wird zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot und vier Punkten geahndet.

Reisebus-Passagiere müssen neuerdings ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro berappen, falls sie dem Hinweis des Busfahrers nicht folgen und keinen Sicherheitsgurt anlegen. Weist der Busfahrer auf die Verpflichtung nicht hin, zahlt er den gleichen Betrag. Auch dies ist unserer Auffassung nach eine fragwürdige Regelung, die keine Parallelen kennt.

Das Fahrverbot kann künftig für bis zu sechs Monate verhängt werden - im Zweifel eine sinnvolle Neuregelung, da bisher zwischen dem Fahrverbot (1-3 Monate) und dem Führerscheinentzug (ab sechs Monaten) eine Lücke klaffte, die bisweilen zu Ungunsten des Verurteilten ausging. Punkte werden künftig nicht mehr ab dem Tag der Rechtskraft eingetragen, sondern zum Tag des Verstoßes. Hintergrund ist die Hoffnung auf abnehmende Widerspruchsverfahren, die "nur" zur Verschiebeung der Rechtskraft betrieben wurden, um so früheren Punkten noch die Verjährungschance zu gönnen. Was einerseits verständlich klingt, darf aber andererseits durchaus als Eingriff in rechtsstaatliche Prinzipien und eine faktische Verlängerung der Verjährungsgrenze verstanden werden.

Noch einmal zurück zum Handyverbot: Dieses gilt sinnvollerweise auch für Fahrlehrer, da diese rechtlich als "Fahrzeugführer" gelten. Fahrradfahrer zahlen künftig 25 statt 15 Euro. Nach nicht näher konkretisierten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die AXA zitiert, sind telefonierende Autofahrer noch schlechter als solche mit 0,8 Promille Alkohol im Blut. In jedem Fall ist bei einem Unfall mit gehörigem Ärger mit der Versicherung zu rechnen und im Zweifel damit, jedenfalls auf dem Kaskoschaden sitzen zu bleiben - ein teures Vergnügen.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.