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Aufpassen beim Tanken |
Aral |
- sonst kann es teuer werden |
Wer einen Dienstwagen aus Versehen mit falschem Kraftstoff betankt und dadurch beschädigt, muss damit rechnen, zu den
Reparaturkosten herangezogen zu werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte der im Raum Trier wohnhafte Polizeibeamte einen Dienstwagen vom Typ Mercedes
220 CDI für eine Dienstreise erhalten. Nach Rückkehr betankte der Beamte den Wagen mit unverbleitem Superbenzin statt mit
Dieselkraftstoff. Anschließend fuhr er noch etwa vier Kilometer zur Dienststelle. Die Kosten für die daraufhin
erforderliche Reparatur beliefen sich auf rund 2.800 Euro. Als das Land Rheinland-Pfalz diesen Betrag von dem Beamten
zurückforderte, kam es zum Rechtsstreit. Schon das Verwaltungsgericht Koblenz in erster Instanz gab der Behörde Recht,
und dies bestätigte jetzt auch das Oberverwaltungsgericht.
Der Beamte schulde seinem Dienstherrn einen sorgsamen und pfleglichen Umgang mit den ihm dienstlich anvertrauten
Sachgütern, betonten die Richter. Vor dem Betanken hätte sich der Beamte unbedingt vergewissern müssen, welchen Kraftstoff
der ihm überlassene, hochwertige Dienstwagen benötigte. Indem er diese nahe liegende Überlegung nicht anstellte, habe er
grob fahrlässig gehandelt und müsse für den Schaden einstehen.
Der Beschluss ist rechtskräftig (- 2 A 11982/03.OVG -).