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Gericht: Falschbetankung des Dienstwagens ist grob fahrlässig
Urteil: Beamter muss Schaden durch Falschbetankung ersetzen
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| Aufpassen beim Tanken | Aral |
| - sonst kann es teuer werden | |
In dem zugrundeliegenden Fall hatte der im Raum Trier wohnhafte Polizeibeamte einen Dienstwagen vom Typ Mercedes 220 CDI für eine Dienstreise erhalten. Nach Rückkehr betankte der Beamte den Wagen mit unverbleitem Superbenzin statt mit Dieselkraftstoff. Anschließend fuhr er noch etwa vier Kilometer zur Dienststelle. Die Kosten für die daraufhin erforderliche Reparatur beliefen sich auf rund 2.800 Euro. Als das Land Rheinland-Pfalz diesen Betrag von dem Beamten zurückforderte, kam es zum Rechtsstreit. Schon das Verwaltungsgericht Koblenz in erster Instanz gab der Behörde Recht, und dies bestätigte jetzt auch das Oberverwaltungsgericht.
Der Beamte schulde seinem Dienstherrn einen sorgsamen und pfleglichen Umgang mit den ihm dienstlich anvertrauten Sachgütern, betonten die Richter. Vor dem Betanken hätte sich der Beamte unbedingt vergewissern müssen, welchen Kraftstoff der ihm überlassene, hochwertige Dienstwagen benötigte. Indem er diese nahe liegende Überlegung nicht anstellte, habe er grob fahrlässig gehandelt und müsse für den Schaden einstehen.
Der Beschluss ist rechtskräftig (- 2 A 11982/03.OVG -).












