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Hauptversammlungs-TOP wegen Rechtsunsicherheit nach BGH-Urteil abgesetzt
DaimlerChrysler: Vorerst keine Änderung der Aufsichtsratsvergütungen
Auf der DaimlerChrysler-Hauptversammlung am 7. April in Berlin soll nun doch nicht über die geplante Änderung der
Aufsichtsratsvergütungen abgestimmt werden. Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, sei der Punkt von der
Tagesordnung gestrichen worden. Grund sei eine möglicherweise nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu
Aktienoptionsprogrammen für Aufsichtsräte entstandene Rechtsunsicherheit.
DaimlerChrysler wollte die bisher ausschließlich feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder um ca. 25 Prozent
reduzieren und diesen Teil der Vergütung künftig in Abhängigkeit vom Aktienkurs variabel gestalten. Bei einem Kursanstieg
im Verlauf der Tätigkeitsdauer wäre die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder gestiegen. Die dazu vorgesehene
Gewährung von sog. "Phantomaktien" sei mit der bisher geltenden Rechtsprechung vereinbar gewesen und entspreche sowohl
der ausdrücklichen Empfehlung der Regierungskommission Corporate Governance als auch den Kommentierungen zum Deutschen
Corporate Governance Kodex. Bei dem geplanten Programm handele es sich ausdrücklich nicht um Aktienoptionen, die aus
bedingtem Kapital geschaffen oder aus eigenen Aktien bedient werden sollten. Eine solche Konstruktion hatte der BGH für
unzulässig erklärt.
Nach dem am 15. März 2004 veröffentlichten BGH-Urteil sei jedoch nicht auszuschließen, dass das Gericht eine Ausrichtung
der variablen Aufsichtsratsvergütung am Aktienkurs generell für unzulässig halte. Auch wenn man unverändert der Auffassung
sei, dass sich das Urteil nicht auf das geplante Modell erstrecke, sei eine Unsicherheit entstanden. Der Gesetzgeber
sei deshalb gefordert, hier Klarheit zu schaffen, hieß es.
text Hanno S. Ritter
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