archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gericht: Fahrer wusste um Müdigkeit - Weiterfahrt besonders pflichtwidrig
Urteil: 18 Monate auf Bewährung für Sekundenschlaf
Im vorliegenden Fall, den der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR veröffentlicht hat, bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG)
Mit seinem Urteil vom 18. August 2003 bekräftigten die Richter, dass Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr nicht nur bei Verkehrsunfällen aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verhängt werden können. Entscheidend für das Urteil war die Tatsache, dass der Lkw-Fahrer zuvor seine Übermüdung erkannt hatte und durch die Fortsetzung der Fahrt in höchstem Maße pflichtwidrig gehandelt hatte.
Erst kürzlich war in einem Aufsehen erregenden Prozess ein Autofahrer, der nach Feststellungen des Gerichts mit sehr hoher Geschwindigkeit auf einen Kleinwagen auf der Autobahn zu- bzw. aufgefahren war, woraufhin dessen Fahrerin beim Ausweichmanöver ins Schleudern geriet, an einem Baum prallte und zusammen mit der im Wagen befindlichen Tochter starb, zu achtzehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Dieses in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.











