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Donnerstag, 25. April 2024
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ARCD: Künftig nur noch zwei statt drei Grundaufgaben bei Pkw-Prüfungen

Neue Übungen und Fahraufgaben für Fahrschüler

Die Aufgaben "Rückwärts Einparken" und "Anfahren am Berg" sollen nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) künftig nicht mehr obligatorisch zur praktischen Fahrprüfung gehören. Unter Berufung auf eine entsprechende Veröffentlichung der Zeitschrift "Fahrschule" schreibt der Club, ab dem 1. Juli 2004 sollten beim Pkw-Führerschein nur noch zwei statt bisher drei "Grundaufgaben" obligatorisch im Prüfungsprogramm verbleiben. Das "Anfahren in einer Steigung" soll entfallen, und auch das "Rückwärts-Einparken" stehe dann nur noch gleichrangig mit anderen Aufgaben zur Auswahl des Prüfers. Er kann, muss aber nicht diese Aufgaben von Fahrprüflingen verlangen.

Den Informationen zufolge trifft es Motorradfahrer dagegen härter als bisher: "Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung", "Ausweichen ohne Abbremsen", "Ausweichen nach Abbremsen" und "Slalom mit Schrittgeschwindigkeit" gehört künftig zum Standardprogramm. Trucker in spe müssen praktisch demonstrieren, dass sie das Rückwärtsfahren und Anfahren an eine Laderampe beherrschen. Von Busfahrern werde gefordert, dass sie im fließenden Verkehr "sicher eine Haltestelle ansteuern und verlassen" können.

Presseberichten zufolge müssen sich Prüflinge auch in der theoretischen Pkw-Prüfung auf Neuerungen einstellen. Fehler bei als besonders wichtig eingestuften Fragen werden künftig mit fünf statt bisher vier Fehlerpunkten bewertet. Wer zwei dieser Fragen falsch beantwortet, ist durchgefallen, da die zulässige Höchstzahl der Fehlerpunkte jetzt neun beträgt (bisher acht).
text  Hanno S. Ritter
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