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Donnerstag, 28. März 2024
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534 Verkehrstote bedeutet niedrigsten Stand seit Einführung der Statistik 1953

Verkehrsopfer: Auch im November Rückgang der Zahlen

Die positive Tendenz bei den Verkehrsopfern hat sich auch im November 2003 fortgesetzt. Nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen 534 Personen im Straßenverkehr getötet, das sind zwei Prozent weniger als im Vorjahresmonat und zugleich wieder die kleinste Zahl seit seit Einführung der Statistik 1953. Die bisher geringste Zahl an Verkehrstoten in einem November gab es im Jahr 2002 mit 547.

Weitere 36.500 (-8%) Personen wurden verletzt. Insgesamt erfasste die Polizei rund 196.200 (-6%) Unfälle, davon 27.800 (- 8%) mit Personenschaden und 168.400 (-5%) Unfälle, bei denen lediglich Sachschaden entstand.

In den Monaten Januar bis November 2003 wurden in Deutschland 6.074 Verkehrsteilnehmer getötet, das entspricht einem Rückgang um fünf Prozent. Die Zahl der Verletzten sank um vier Prozent auf 427.200. Auch die Zahl der Unfälle sank, und zwar um zwei Prozent auf rund 2,05 Millionen, wobei die Unfälle mit Personenschaden um 3% auf 327.700 und diejenigen mit nur Sachschaden um zwei Prozent auf 1,72 Millionen zurückgingen.

Bis auf Rheinland-Pfalz können alle Bundesländer gesunkene Verunglückten-Zahlen melden. Bezogen auf die Verkehrstoten verzeichnen weiterhin u.a. Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und das Saarland mehr Opfer als im Vorjahreszeitraum, was aber durch teilweise deutliche Rückgänge insbesondere in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen überkompensiert wird. Relativ gering fällt der Rückgang mit sieben Personen im Flächenland Bayern aus.

Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen (etwa bei den schweren Busunglücken 2003) werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert.
text  Hanno S. Ritter
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