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Wegfall der Jahresvertragslaufzeit verlangt / Vorbild Krankenkassen
Kfz-Versicherung: Direct Line fordert flexiblere Kündigungsfristen
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Nach einer aktuellen Umfrage der GEWIS, die Direct Line in Auftrag gegeben hat, kritisieren 42 Prozent der Befragten das starre Kündigungsrecht. Bisher können Kunden nur zum Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel also zum Jahresende, den Vertrag kündigen. Ferner ist durch die Sonderkündigungsbedingungen geregelt, dass während der Laufzeit nur bei Fahrzeugwechsel, Unfall oder Prämienerhöhungen der Anbieter gewechselt werden kann, wobei bei unfallbedingter Kündigung in der Regel noch der Beitrag für das Restjahr zu entrichten ist.
"Der Verbraucher sollte nicht allein auf das Eintreten eines Sonderfalles angewiesen sein, wenn er seine Kfz-Versicherung mitten im Jahr wechseln möchte", so Direct Line-Chef Albrecht Kiel. In der hektischen Zeit zum Jahresende seien die Menschen leicht mit der "Bewältigung von Weihnachtseinkäufen, letzten Stromrechnungen oder der Ankündigung neuer Versicherungstarife" überfordert, hieß es. "Kundenfreundlicher wäre es, wenn dem Autofahrer der Druck genommen werden könnte, auch noch bis zum 30. November eines Jahres zu einer günstigeren Kfz-Versicherung zu wechseln", sagte Kiel.
Vorbild für die geforderte Flexibilität sind die gesetzlichen Krankenversicherungen, die der Versicherte seit 2002 nach einer festen Vertragslaufzeit von 18 Monaten nun alle zwei Monate kündigen kann. Fraglich erscheint jedoch, ob hier alle Assekuranzen mitmachen würden - und nur dann macht das Modell Sinn. Ohne gesetzliche Regelung dürfte sich also so schnell nichts ändern.












