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Mittwoch, 17. April 2024
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Ab 2004 gelten die EU-Spielregeln auch in Dänemark, Finnland und Schweden

Skandinavien: Drei Länder lockern Einfuhrbestimmungen für Alkohol und Tabak

Dänemark-Flagge
Finnland-Flagge
Schweden-Flagge
Mit Beginn des neuen Jahres gibt es für die Mitnahme von Lebens- und Genussmitteln in allen EU-Ländern einheitliche Bestimmungen. Als letzte haben sich jetzt die skandinavischen EU-Länder in allen Punkten den Richtlinien der Europäischen Union angepasst. Laut ADAC darf ab 1. Januar 2004 auch nach Dänemark, Finnland und Schweden die gleiche Freimenge an Alkoholika und Tabakwaren mitgenommen werden, wie bei der Einreise in andere EU-Länder. Für alkoholische Getränke und Tabakwaren gelten nun, zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf, in allen EU-Ländern folgende Richtmengen:
  • 10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier
  • 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, ein Kilo Rauchtabak
Bei der Mitnahme größerer Mengen an Genussmitteln muss bei einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden, dass die Waren ausschließlich für den privaten Verbrauch bestimmt sind.

Nicht betroffen von der Richtlinie ist Norwegen, das als Nicht-EU-Land weiterhin nur einen Liter Wein, einen Liter hochprozentige Spirituosen und zwei Liter Bier oder - alternativ - zwei Liter Wein und zwei Liter Bier erlaubt. Daneben dürfen 200 Zigaretten eingeführt werden.
text  Hanno S. Ritter
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