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Donnerstag, 28. März 2024
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Verkehrsministerium verlängert Ausnahmeregelung bis Ende 2006

Tempo 100-Regelung für Caravan-Gespanne bleibt

Wohnanhänger dürfen auch künftig als "Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen" auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit bis zu 100 km/h fahren. Die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit Oktober 1998 gilt, wurde nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) jetzt vom Verkehrsministerium (BMVBW) bis Ende 2006 verlängert. Wie bisher müssen bestimmte technische Anforderungen an das Zugfahrzeug und den Wohnwagen, wie spezielle Reifen, ABS, Spezialaußenspiegel, ein vorgeschriebenes Masse-/Gewichtsverhältnis und die Erteilung einer technischen Prüfplakette erfüllt werden.

Seit Einführung von Tempo 100 (vorher 80 km/h) verschlechterte sich nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die Unfallsituation für Fahrzeuggespanne nicht. Trotzdem will das BMVBW die Ausnahmeverordnung noch nicht gänzlich unbefristet in die StVO übernehmen. Man wolle die Entwicklung weitere drei Jahre beobachten und die Zeit nutzen, um technische Vorgaben zu optimieren und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, so der ARCD.
text  Hanno S. Ritter
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