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ARCHIVVerkehrsministerium verlängert Ausnahmeregelung bis Ende 2006
Tempo 100-Regelung für Caravan-Gespanne bleibt
Wohnanhänger dürfen auch künftig als "Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen" auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit bis
zu 100 km/h fahren. Die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit Oktober 1998 gilt, wurde
nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) jetzt vom Verkehrsministerium (BMVBW) bis Ende 2006
verlängert. Wie bisher müssen bestimmte technische Anforderungen an das Zugfahrzeug und den Wohnwagen, wie spezielle
Reifen, ABS, Spezialaußenspiegel, ein vorgeschriebenes Masse-/Gewichtsverhältnis und die Erteilung einer technischen
Prüfplakette erfüllt werden.
Seit Einführung von Tempo 100 (vorher 80 km/h) verschlechterte sich nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) die Unfallsituation für Fahrzeuggespanne nicht. Trotzdem will das BMVBW die Ausnahmeverordnung
noch nicht gänzlich unbefristet in die StVO übernehmen. Man wolle die Entwicklung weitere drei Jahre beobachten und
die Zeit nutzen, um technische Vorgaben zu optimieren und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, so der ARCD.
text Hanno S. Ritter
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