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ARCHIVGericht: Keine gesetzliche Grundlage
Urteil: Mietwagen müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein
Fahrzeugvermieter sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Winterreifen auszustatten. Etwas anderes gilt
nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wird. Darauf weist der ADAC in seiner Rechtszeitschrift, Deutsches
Autorecht (DAR 2003, 421) hin.
Wie dort berichtet, war der Mieter eines hochwertigen Pkw davon ausgegangen, dass der Wagen im Winter mit entsprechenden
Reifen ausgerüstet ist. Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 24.04.2003, - 418 S1/03 -) sah dies jedoch anders.
Auch die Richter stellten auf die fehlende gesetzliche Grundlage ab. Zwar ließen zahlreiche Pkw-Halter in der kalten
Jahreszeit mittlerweile Winterreifen aufziehen, gesetzlich dazu verpflichtet sei aber niemand.
Es empfiehlt sich, schon bei der Reservierung zu klären, ob es möglich ist, Winterreifen montieren zu lassen. Bei vielen
Vermietern ist dies bei rechtzeitiger Bestellung - meist gegen Aufpreis - möglich. In jedem Falle sollte man sich vor
Fahrtbeginn im Mietwagen davon überzeugen, ob Winterreifen montiert sind oder nicht.
text Hanno S. Ritter
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