Die positive Tendenz bei den Verkehropfern hat sich im August diesen Jahres nicht fortgesetzt. Insgesamt 677
Verkehrsteilnehmer kamen nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Straßenverkehr ums Leben, das
sind immerhin 17 Prozent mehr als im August 2002. Im Vergleich mit dem August 2001 waren es allerdings 27 oder 4%
weniger Verkehrstote. Der Grund hierfür liegt naqch Auskunft der Behörde in den besonders niedrigen Zahlen von August
2002, als die Flutkatstrophe für weniger Verkehr und damit auch für weniger Opfer gesorgt hatte, so dass die Tendenz
insgesamt gesehen dennoch weiterhin leicht positiv ist. Dazu kommt das sehr schöne Wetter im diesjährigen August, das
vorbehaltlich einer endgültigen Auswertung für weniger Urlaubsabwesenheit und gleichzeitig für mehr Ausflugs- und
Motorradverkehr gesorgt hatte.
Gesunken ist dagegen die Zahl der Unfälle: Rund 176.300 Unfälle wurden im August 2003 polizeilich erfasst, was
einem Minus von drei Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Bei 32.900 (-3%) dieser Unfälle wurden 42.800
Menschen (-4%) verletzt, bei weiteren 143.500 Unfällen (-3%) entstand lediglich Sachschaden.
Bezogen auf das Rumpfjahr Januar bis August 2003 sind in Deutschland 4.360 Verkehrstote zu beklagen, was gegenüber
dem Vorjahreszeitraum noch einem Minus von fünf Prozent entspricht. Die Zahl der Verletzten sank um drei Prozent auf
305.800. Die Polizei registrierte in diesem Zeitraum 1,45 Millionen (-2%) Unfälle, davon 234.700 (- 3%) mit
Personenschaden und 1,22 Mio. (-2%) mit nur Sachschaden.
Bezogen auf die einzelnen Bundesländer verzeichnen nach wie vor Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und das Saarland
mehr Getötete als im Vorjahreszeitraum, insbesondere Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind dagegen deutlich
im Minus.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer
Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen (etwa bei den schweren Busunglücken in diesem Jahr)
werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote
registriert.