Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Besondere Aufmerksamkeit in der Dämmerung unerlässlich

Der Herbst kommt - und mit ihm die Wildunfälle

Siehe Bildunterschrift
Vorsichtig fahren: © ADAC
Herbstzeit ist Wildwechsel-Zeit
Bei Unfällen mit Wild werden laut ADAC jährlich mehr als 30 Menschen getötet und rund 3.400 verletzt; der Sachschaden wird auf über 330 Millionen Euro geschätzt. Zwar ist die Gefahr von Wildunfällen im Frühjahr besonders groß, doch auch im Herbst ist das Wild stark in Bewegung, bevorzugt in der Morgen- und Abenddämmerung. Grund genug, wieder einmal auf die Gefahren hinzuweisen:

Ein Reh mit 20 Kilogramm Gewicht besitzt bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von einer Tonne - das bedeutet ein ernstzunehmendes Risiko. Völlig zu vermeiden sind solche Unfälle nicht, doch wer die Warnschilder bewusst wahrnimmt und seine Fahrweise (Geschwindigkeit und Abstand) und vor allem Konzentration entsprechend anpasst, minimiert die Gefahr. Man sollte sich immer bewusst sein, dass das Verhalten von Wildtieren kaum einzuschätzen ist: Die Tiere überqueren Straßen meist nicht auf dem kürzesten Weg. Sie flüchten oft am Straßenrand vor einem Fahrzeug her und springen erst im letzten Moment auf die Fahrbahn. Reh oder Wildschwein kommen auch selten allein daher, sondern meist in Gruppen von mehreren Tieren. Deswegen ist höchste Vorsicht angesagt, wenn vor dem Auto es ein Tier geschafft hat - die anderen können jeden Moment folgen.

Steht das Wild direkt vor einem auf der Fahrbahn, hilft nur noch eine Vollbremsung. Dazu sollte man hupen und nachts die Scheinwerfer abblenden. Im Zweifel ist es besser, mit dem Tier zu kollidieren, als riskante Ausweichmanöver zu unternehmen und dabei vielleicht in einen Baum oder gar den Gegenverkehr zu krachen. Abgesehen von den körperlichen Gefahren ist hier anschließend auch oft streitig, ob die Versicherung einen dabei entstandenen Schaden zahlen muss - die Gerichte entscheiden unterschiedlich.

In jedem Fall muss ein Wildunfall bei der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle gemeldet werden. Nur so kann geflüchtetes, verletztes Wild aufgespürt werden. Auch für die Schadensabwicklung ist eine bestätigte Unfallmeldung wichtig. In diesem Zusammenhang darf der Hinweis nicht fehlen, dass sich totes Wild nicht als Abendessen eignet - und das ist weniger geschmacklich, als juristisch gemeint: Jagdwilderei ist sogar ein Tatbestand im Strafgesetzbuch - mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Knast.

Der ADAC berichtet unterdessen von guten Erfahrungen mit einem Duftzaun, den der Autoclub fördert. An den bis heute 17.000 mit einem Duftzaun geschützten Kilometern seien die Wildunfälle um 70 bis 90 Prozent zurückgegangen. Höchste Zeit also, die schätzungsweise noch fehlenden 15.000 Kilometer ebenfalls duften zu lassen.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.