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Vorsichtig fahren:
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© ADAC
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Herbstzeit ist Wildwechsel-Zeit
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Bei Unfällen mit Wild werden laut ADAC jährlich mehr als 30 Menschen getötet und rund 3.400 verletzt; der Sachschaden wird
auf über 330 Millionen Euro geschätzt. Zwar ist die Gefahr von Wildunfällen im Frühjahr besonders groß, doch auch
im Herbst ist das Wild stark in Bewegung, bevorzugt in der Morgen- und Abenddämmerung. Grund genug, wieder einmal auf
die Gefahren hinzuweisen:
Ein Reh mit 20 Kilogramm Gewicht besitzt bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von einer Tonne - das bedeutet ein
ernstzunehmendes Risiko. Völlig zu vermeiden sind solche Unfälle nicht, doch wer die Warnschilder bewusst wahrnimmt
und seine Fahrweise (Geschwindigkeit und Abstand) und vor allem Konzentration entsprechend anpasst, minimiert die
Gefahr. Man sollte sich immer bewusst sein, dass das Verhalten von Wildtieren kaum einzuschätzen ist: Die Tiere überqueren
Straßen meist nicht auf dem kürzesten Weg. Sie flüchten oft am Straßenrand vor einem Fahrzeug her und springen erst im
letzten Moment auf die Fahrbahn. Reh oder Wildschwein kommen auch selten allein daher, sondern meist in Gruppen von
mehreren Tieren. Deswegen ist höchste Vorsicht angesagt, wenn vor dem Auto es ein Tier geschafft hat - die anderen
können jeden Moment folgen.
Steht das Wild direkt vor einem auf der Fahrbahn, hilft nur noch eine Vollbremsung. Dazu sollte man hupen und nachts die
Scheinwerfer abblenden. Im Zweifel ist es besser, mit dem Tier zu kollidieren, als riskante Ausweichmanöver zu unternehmen
und dabei vielleicht in einen Baum oder gar den Gegenverkehr zu krachen. Abgesehen von den körperlichen Gefahren
ist hier anschließend auch oft streitig, ob die Versicherung einen dabei entstandenen Schaden zahlen muss - die
Gerichte entscheiden unterschiedlich.
In jedem Fall muss ein Wildunfall bei der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle gemeldet werden. Nur so kann
geflüchtetes, verletztes Wild aufgespürt werden. Auch für die Schadensabwicklung ist eine bestätigte Unfallmeldung wichtig.
In diesem Zusammenhang darf der Hinweis nicht fehlen, dass sich totes Wild nicht als Abendessen eignet - und das ist
weniger geschmacklich, als juristisch gemeint: Jagdwilderei ist sogar ein Tatbestand im Strafgesetzbuch - mit einer
Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Knast.
Der ADAC berichtet unterdessen von guten Erfahrungen mit einem Duftzaun, den der Autoclub fördert. An den bis heute
17.000 mit einem Duftzaun geschützten Kilometern seien die Wildunfälle um 70 bis 90 Prozent zurückgegangen. Höchste
Zeit also, die schätzungsweise noch fehlenden 15.000 Kilometer ebenfalls duften zu lassen.