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Gericht: Von Vollkaskoschutz darf grundsätzlich ausgegangen werden
Urteil: Kaufinteressent haftet nicht für Unfall bei Probefahrt
Der ADAC berichtet von einem Fall, den das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden hatte. Ein Kaufinteressent war während einer Probefahrt mit einem "Easy Trike Chopper" von der Kupplung des Fahrzeugs abgerutscht und auf dem Betriebsgelände des Händlers zuerst gegen ein parkendes Kundenfahrzeug und dann gegen ein Ölfass geprallt. Der Fahrer blieb unverletzt, am Trike entstand allerdings ein Sachschaden von 5.000 Euro. Der Fahrzeugeigentümer, der das Trike dem Händler zum Verkauf überlassen hatte, forderte daraufhin von dem Kaufinteressenten Schadensersatz. Der Unfallverursacher weigerte sich jedoch, weil er davon ausgegangen war, dass das Gefährt über einen Vollkaskoschutz verfüge.
Das Oberlandesgericht Koblenz
Der ADAC rät vorsorglich allen Autokäufern, sich vor Antritt einer Probefahrt über den Versicherungsschutz des Fahrzeugs zu erkundigen.











