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Freitag, 19. April 2024
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BITKOM: Deutschland soll internationale Vorreiterrolle ausbauen

Elektronische Chipkarte soll den Fahrzeugschein ablösen

Noch in diesem Jahr will die Europäische Union die Richtlinie zur Ausstellung von Fahrzeugscheinen überarbeiten. Künftig können die Mitgliedsstaaten dann selbst entscheiden, ob sie den herkömmlichen Fahrzeugschein auf Papier oder einen digitalen Fahrzeugschein als Chipkarte ausstellen.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) plädiert dafür, dass Deutschland hier eine internationale Vorreiterrolle übernimmt und künftig ausschließlich den elektronischen Fahrzeugschein ausstellt. In einer Mitteilung des Verbandes heißt es, Fahrzeugdokumente in digitaler Form machten die Zulassung, Ummeldung und technischen Untersuchungen von Autos effizienter und kostengünstiger und erleichterten die Bekämpfung der Autokriminalität. Insgesamt könnten alle Papierdokumente, also auch der Fahrzeugbrief, durch eine einzige Chipkarte ersetzt werden.

Weitere Vorteile sehen die IT-Lobbyisten in der Möglichkeit, Fahrzeuge in Verbindung mit einem Chipkartenleser oder sogar nur mit einem Kabel zum PC über das Internet umzumelden; das Schlangestehen in den Zulassungsstellen könnte dann ein Ende haben. Damit könnten auch die Verwaltungskosten gesenkt werden - wobei hinzugefügt werden darf, dass im Falle einer Umsetzung dieses Szenarios dann auch etliche Arbeitsplätze gefährdet wären. Außerdem könnte man etwa Ergebnisse der Haupt- und Abgasuntersuchungen auf dem Chip speichern.

Die Idee zum chipbasierten Fahrzeugschein stammt nach BITKOM-Informationen von deutschen Unternehmen; der technologische Vorsprung dürfe nicht verspielt werden. Auch biete das System eine "ideale Möglichkeit", große Bevölkerungskreise besser mit Chipkarten vertraut zu machen, hieß es weiter.

Wozu das unbedingt notwendig, sei dahingestellt. Die größere Problematik ist sicher die der Sicherheit. Nur wenn absolut gewährleistet ist, dass der Chip fälschungssicher ist, vor allem aber, dass Missbrauch (etwa das unbemerkte Auslesen oder Abspeichern von Daten) ausgeschlossen werden kann, macht die neue Technik Sinn - eine Thematik, die in diesem Zusammenhang oftmals nicht genügend beachtet wird. Und zu klären ist auch noch, wie teuer eine solche Karte wäre und wie etwa bei einem Gebrauchtwagenverkauf von Privat der Kaufinteressent Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen kann.
text  Hanno S. Ritter
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